Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen im Jahr 2024

Die Stadt Kelsterbach weist darauf hin, dass im laufenden Jahr Beiträge in folgenden Bereichen erhoben werden: Endabrechnung der Erschließungskosten gern. 123 ff BauGB für die Erschließungseinheit Länger Weg II.
Dazu gehören die folgenden Erschließungsanlagen:
Orchideenstraße, Fingerhutweg, Fliederweg,
Oleanderweg,
Fuchsienweg, Gänseblümchenweg, Gerberaweg,
Sonnenblumenweg,
Petunienweg,
Azaleenweg Nord und Süd,
Geranienweg,
Ritterspornstraße Ost und West,
Hortensienweg,
Malvenweg,
Flurstück 250 und
Flurstück 246 (Maiglöckchenweg).

Die Kosten werden im laufenden Jahr von den betroffenen Grundstückseigentümern angefordert.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A. Anthes, Dipl.-Ing., stellv. Bauamtsleiter