Team 3.2 Gewerbe- und Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Magistrat der Stadt Kelsterbach
Ressort 3 Liegenschaften, Sicherheit & Ordnung
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau, Raum 203, 204
65451 Kelsterbach
Wir sind das Team 3.2
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Sibylle Kreitz: Detailseite
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau; Raum 202
65451 Kelsterbach
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Marie Cvitkusic: Detailseite
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau
65451 Kelsterbach
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Thomas Kaminski: Detailseite
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau; Raum 204
65451 Kelsterbach
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Jessica Lukes: Detailseite
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau, Raum 203
65451 Kelsterbach
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Özlem Tinas: Detailseite
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau; Raum 204
65451 Kelsterbach
Zum Team 3.2 gehören außerdem die städtischen Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten, zu deren Aufgaben insbesondere die Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs zählt. Durch ihre Tätigkeit gewährleisten sie, dass in Kelsterbach ein hohes Maß an Sicherheit im Straßenverkehr herrscht und nicht zuletzt die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschützt werden.
Informationen zum Datenschutz für den Vollzug einer Erlaubnis nach Gewerbeordnung (GewO)
Informationen zum Datenschutz für den Vollzug einer Erlaubnis nach Gewerbeordnung (GewO)
Informationen zum Datenschutz - Mitteilungspflicht nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Information zu Gewerbean-, um- und -abmeldung, Erlaubnisanträge nach Gewerbeordnung (GewO), Erteilung einer Reisegewerbekarte, Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 35 GewO und Gewerbeauskünfte, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen und Sondernutzungserlaubnis.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Gemäß § 11 GewO darf die zuständige Behörde personenbezogene Daten des Gewerbetreibenden und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, erheben, soweit die Daten zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der übrigen Berufszulassungs- und Ausübungskriterien bei der Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren erforderlich sind. § 11 a-c GewO trifft vorrangige Regelungen für Vermittlungs- und Bewacherregister, sowie für die Übermittlung bei reglementierten Berufen. § 14 GewO regelt, welche Daten zu welchem Zweck aus gewerberechtlichen Erlaubnissen an andere Stelle übertragen werden dürfen.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß §§ 33a, 33c, 33d, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34f, 34h, 34i GewO und die Erteilung einer Reisegewerbekarte gemäß §§ 55, 55c GewO, sowie Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 35 GewO und § 57 GewO, für die Anzeigepflicht und Auskunftserteilung gemäß § 14 Abs. 1, 5 - 9 GewO sowie die Auskunft und Nachschau gemäß
§ 29 GewO.
Die erhobenen Daten der Gewerbeanzeige werden für den Zweck der Entgegennahme, Bestätigung, der Überwachung der Gewerbeausübung sowie der Weiterleitung verarbeitet und genutzt. Ohne diese Daten ist eine Bearbeitung des Antrages, ferner eine Prüfung nicht möglich.
Herkunft der Daten:
Die erhobenen Daten stammen aus den von Ihnen gemachten Angaben (m/w/d) im Rahmen der Antragstellung bei der Behörde (z. B. Antragsformular und einzureichende Nachweise und Unterlagen).
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung werden weitere personenbezogene Daten bei Dritten (Bundesamt für Justiz, Finanzamt, Insolvenzgericht, Gewerbezentralregister, Führungszeugnis, Vollstreckungsportal, Polizeidienststellen, Einwohnermelderegister) erhoben sofern dies nicht durch den Antragsteller erbracht wurden. Die Einhaltung der DSGVO obliegt den datenerhebenden Stellen.
Empfänger von Daten:
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-Datenschutzverordnung).
Ihre Daten dürfen nach § 14 GewO übermittelt werden an das/die:
- Bundesamt für Justiz (Gewerbe- und Bundeszentralregister)
- zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde im Falle des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i GewO
- zuständige Finanzbehörden
- für den Wohnort zuständige Behörde
- zentrale Polizeidienststelle oder das jeweils zuständige Landeskriminalamt
Ferner können ihre Daten nach § 14 Absatz 8 GewO übermittelt werden an:
(8) Die zuständige Behörde übermittelt, sofern die empfangsberechtigte Stelle auf die regelmäßige Datenübermittlung nicht verzichtet hat, Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig an
- die Industrie- und Handelskammer zur Wahrnehmung der in den §§ 1, 3 und 5 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern genannten sowie der nach § 1 Abs. 4 desselben Gesetzes übertragenen Aufgaben,
- die Handwerkskammer zur Wahrnehmung der in § 91 der Handwerksordnung genannten, insbesondere der ihr durch die §§ 6, 19 und 28 der Handwerksordnung zugewiesenen und sonstiger durch Gesetz übertragener Aufgaben,
- die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde zur Durchführung arbeitsschutzrechtlicher sowie immissionsschutzrechtlicher Vorschriften,
3a. die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, einschließlich den Entgeltschutz nach dem Heimarbeitsgesetz zuständige Landesbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben, - die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Aufgaben, die im Mess- und Eichgesetz und in den auf Grund des Mess- und Eichgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen festgelegt sind,
- die Bundesagentur für Arbeit zur Wahrnehmung der in § 405 Abs. 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genannten Aufgaben,
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben,
- die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach § 405 Abs. 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach dem Arbeitnehmer-überlassungsgesetz obliegenden Aufgaben,
- das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung handelt, für Maßnahmen zur Herstellung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelsregisters gemäß § 388 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder des Genossenschaftsregisters gemäß § 160 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
- die statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Statistikregistergesetzes in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 und 2,
- die nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-, Futtermittel-, Tabak-, Tiergesundheits- und Tierschutzrecht,
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zum Einzug und zur Vollstreckung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes,
- die Ausländerbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz,
- die nach § 22 der Abgabenordnung zuständigen Finanzämter, unbeschadet des § 138 der Abgabenordnung,
- die für die Erlaubnisverfahren nach diesem Gesetz zuständigen Behörden.
Dauer der Speicherung der Daten:
Nach Abmeldung des Gewerbebetriebes bzw. Erlöschen der Erlaubnis werden Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Bei Festsetzungsverfahren gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren.
Rechte des Betroffenen:
Mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten besteht gem. Art. 15 DSGVO ein Auskunftsrecht der gespeicherten Daten. Bei unrichtig verarbeiteten personenbezogenen Daten besteht das Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO.
Bei gesetzlicher Voraussetzung kann gem. Art. 17, 18 und 21 der DSGVO die Löschung oder eine Einschränkung verlangt, ferner Widerspruch gegen die Bearbeitung eingelegt werden.
Mit der Berichtigung, Löschung oder einer Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht gem. Art. 19 DSGVO durch die zuständige Behörde eine Mitteilungspflicht an die Empfänger, denen die Daten im Rahmen der Antragstellung übermittelt wurden.
Sollten Sie von den Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Verarbeitung verantwortlich:
Stadt Kelsterbach
Bürgermeister Manfred Ockel
Mörfelder Straße 33
65451 Kelsterbach
E-Mail: gewerbeamt@kelsterbach.de
Datenschutzbeauftragte:
Stadt Kelsterbach
Thorsten Schreiner
E-Mail: datenschutz@kelsterbach.de
Telefon: 06107 773-418
Beschwerderecht:
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Weitergehende Informationen erhalten Sie u. a. auch auf der Internetseite https://datenschutz.hessen.de/
Zuständig für 49 Dienstleistungen im Verwaltungsportal Hessen
- Anzeige von Feuerwerken, Onlineantrag
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes, Onlineantrag
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Onlineantrag
- Einbürgerung
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
- Erneuerung der Taxigenehmigung beantragen, Onlineantrag
- Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen, Onlineantrag
- Gaststättenbetrieb: Stellvertreter, Onlineantrag
- Gaststättengewerbe anzeigen, Onlineantrag
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass, Onlineantrag
- Gefährliche Hunde, Onlineantrag
- Genehmigung für Mietwagen beantragen, Onlineantrag
- Gewerbe abmelden, Onlineantrag
- Gewerbe anmelden, Onlineantrag
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerberegister, Auskunft, Onlineantrag
- Gewerbeummeldung, Onlineantrag
- Kampfmittelräumung
- Kfz: Ordnungswidrigkeiten, Onlineantrag
- Ladenöffnungszeiten
- Lagerfeuer Genehmigung beantragen, Onlineantrag
- Nachbarschaftsbeschwerden
- Öffentliche Versammlung: anmelden, Onlineantrag
- Plakatierungen
- Ratten melden, Onlineantrag
- Reisegewerbe Bescheinigung, Onlineantrag
- Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten, Onlineantrag
- Reisegewerbe Verlängerung, Onlineantrag
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten, Onlineantrag
- Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten, Onlineantrag
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung, Onlineantrag
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis, Onlineantrag
- Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme), Onlineantrag
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen, Onlineantrag
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Onlineantrag
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis, Onlineantrag
- Spielhallenerlaubnis, Onlineantrag
- Standplatzgenehmigung, Onlineantrag
- Taxigenehmigung beantragen, Onlineantrag
- Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen, Onlineantrag
- Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis, Onlineantrag
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verfolgung von Angriffen durch Tiere, Onlineantrag
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrsüberwachung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Winterdienst / Räum- und Streupflicht