Team 6.2 Stadtkasse
Magistrat der Stadt Kelsterbach
Ressort 6 Finanzdienste
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau, Raum 5
65451 Kelsterbach
Wir sind das Team 6.2
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Jörg Rossel: Detailseite
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau, Raum 5
65451 Kelsterbach
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Sascha Bauer: Detailseite
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau, Raum 5
65451 Kelsterbach
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Silke Hardt-Ehser: Detailseite
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau, Raum 5
65451 Kelsterbach
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Nina Majewska-Schulz: Detailseite
Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau, Raum 5
65451 Kelsterbach
Bankverbindungen
Die Stadtkasse Kelsterbach unterhält für ihren Zahlungsverkehr folgende Konten:
Kreissparkasse Groß-Gerau
HELADEF1GRG
DE49508525530005000013
Frankfurter Volksbank eG
FFVBDEFF
DE52501900004101550589
Postbank Frankfurt
PBNKDEFF
DE33500100600006601601
Informationen zum Zahlungsverkehr
Wenn Sie der Stadt Kelsterbach ein SEPA-Lastschriftmandat ausstellen, ermächtigen Sie die Stadtverwaltung, Zahlungen von Ihrem Konto einzuziehen. Sie können die Einzugsermächtigung online einrichten oder ein Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadt senden. Näheres dazu finden Sie hier:
Falls Sie Fragen zu Ihren Einzahlungen oder unseren Auszahlungen haben, beraten Sie die Mitarbeiter der Stadtkasse gerne. Beachten Sie dabei bitte folgendes:
Auskünfte zu Ihren Einzahlungen (zum Beispiel kommunale Steuern, Abgaben, Gebühren, Mieten und Entgelte) - Benötigte Unterlagen bzw. Angaben: Bescheid, Personen-Konto-Nummer bzw. Kassenzeichen, Einzahlungsnachweis.
Auskünfte zu unseren Auszahlungen (zum Beispiel Rechnungen, Rückzahlungen von Überzahlung) - Benötigte Unterlagen bzw. Angaben: Rechnungskopie, Verwendungszweck, Rechnungsnummer, Kassenzeichen.
Der Zahlungsverkehr wird grundsätzlich bargeldlos (Verrechnungsscheck, Banküberweisung und Lastschriftverfahren) abgewickelt. Barzahlungen sind direkt auf der Stadtkasse während der Sprechzeiten möglich.
Eine Zahlung per EC-Karte kann vorgenommen werden.
Offenstehende Forderungen der Stadt Kelsterbach werden in der Regel nach Verstreichen der Fälligkeit einmal in Erinnerung gebracht und erst danach angemahnt.
Auskünfte über Erinnerungen/Mahnungen - Benötigte Unterlagen bzw. Angaben: Mahnung, Bescheid, Personen-Konto-Nummer beziehungsweise Kassenzeichen.
Die Höhe der Mahngebühren sind in der 6. Vollstreckungskostenverordnung zum 01.11.2006 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt und gliedern sich wie folgt:
bis zu 250,00 Euro einschließlich 6 Euro
bis zu 500,00 Euro einschließlich 11 Euro
bis zu 1.000,00 Euro einschließlich 15 Euro
bis zu 5.000,00 Euro einschließlich 25 Euro
bis zu 10.000,00 Euro einschließlich 30 Euro
bis zu 100.000,00 Euro einschließlich 50 Euro
bis zu 1.000.000,00 Euro einschließlich 100 Euro
bis zu 10.000.000,00 Euro einschlißlich 200 Euro
über 10.000.000,00 Euro 300 Euro
Falls die Mahnung fruchtlos geblieben ist, wird die Zwangsvollstreckung (zwangsweise Einziehung durch einen Vollstreckungsbeamten) eingeleitet.
Auskünfte über Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsauftrag durch zuständige Vollstreckungsbehörde, Pfändung von Arbeitseinkommen, Kontopfändung bei dem Geldinstitut, Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen zum Beispiel Eintragung einer Sicherungshypothek und Zwangsversteigerung von Grundstücken) können nur im Rahmen des Sachstandes der Stadtkasse erteilt werden. Nähere Auskünfte zur aktuellen Sachlage erhalten Sie bei der betreffenden Vollstreckungsbehörde.
Auskünfte über Vollstreckungen - Benötigte Unterlagen beziehungsweise Angaben: Vollstreckungsbescheid, Mahnung, Bescheid, Personen-Konto-Nummer beziehungsweise Kassenzeichen.