Team 2.4 Standesamt, Friedhofsverwaltung

Ressort 2 Innere Organisation

Magistrat der Stadt Kelsterbach

Mörfelder Straße 33
Rathaus Altbau, Raum 111
65451 Kelsterbach

Wir sind das Team 2.4

Gebühren Standesamt

Gebühren Standesamt

Gebührentarif - gültig ab 28.01.2022
GVBl. 2013 S. 410 ff und GVBl. 2016 S.309 ff

I. EHESCHLIESSUNG

  1. Prüfung der Ehevoraussetzungen 47,00 €
  2. wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 23,50 €
  3. wenn im Rahmen der Anmeldung ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aufzunehmen ist 12,00 €
  4. erneute Prüfung der Ehevorausetzungen nach § 29 Abs. 2 PStV 23,50 €
  5. wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 12,00 €
  6. Eheschliessung während der allgemeinen Öffnungszeiten 47,00 €
  7. Eheschliessung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (Ausnahme: lebensgef. Erkrankung, § 13 Abs. 3 PStG) 71,00 €

II. EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS

  1. Ausstellung nach § 39 PStG 47,00 €
  2. wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 23,50 €
  3. im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen gebührenfrei
  4. Beschaffung für eine Ausländerin oder einen Ausländer 47,00 €

III. BEURKUNDUNGEN, BEGLAUBIGUNGEN, BESCHEINIGUNGEN

  1. Abnahme einer Versicherung an Eides statt 36,00 €
  2. Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe nach § 34 Abs. 1 PStG oder Lebenspartnerschaft nach § 35 Abs. 1 PStG 94,00 €
  3. Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt oder eines Sterbefalls nach § 36 Abs. 1 PStG 47,00 €
  4. Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung 23,50 €
  5. Beurkundung einer Erklärung zur Namensangleichung 23,50 €
  6. Anerkennung der Vaterschaft oder der Mutterschaft nach § 44 Abs. 1 und 2 PStG gebührenfrei
  7. zur Namensführung eines Kindes nach § 45a Abs. 1 PStG 23,50 €
  8. zur Bestimmung der Reihenfolge der Vornamen nach § 45a Abs. 1 PStG 23,50 €
  9. Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung nach § 46 PStV 12,00 €

IV. PERSONENSTANDSURKUNDEN

  1. Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 PStG, §§ 48 bis 52 PStV deutsch oder international 12,00 €
  2. für jede weitere Urkunde, wenn sie im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird 6,00 €
  3. Auskünfte aus den Registern nach Zeitaufwand

Zuständig für 31 Dienstleistungen im Verwaltungsportal Hessen