Gebührenerhöhung für Anwohnerparken mit dem Jahreswechsel

Eine Erhöhung der Parkgebühren für das Anwohnerparken steht ab dem 1. Januar 2025 an. Nachdem viele Jahre lang die Gebühren mit 20 Euro für zwei Jahre gleichbleibend niedrig blieben, ist eine Steigerung der Parkgebühren für Anwohner zum Jahreswechsel nun notwendig.

Eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Parkraumbewirtschaftung beschäftigt, hierzu gehört etwa das Parken am Gehweg, aber auch die Bemessung des notwenigen Platzes für Fußgänger und Radfahrer, hat die notwendige Kosten ermittelt. Mit 60 Euro für 24 Monate bleiben die Gebühren knapp unter dem zulässigen Höchstsatz.

Die hessische Landesregierung übertrug den Gemeinden und Kommunen vor einiger Zeit die Ermächtigung, Gebührenordnungen für das Parken auf öffentlichen Plätzen und Wegen zu erlassen. Eine solche Gebührenordnung hat Kelsterbach nicht. Daher findet die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Anwendung.