Abfall: Wertstoffe entsorgen

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

  • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
  • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

Wertstoffhof

Die FFR GmbH betreibt im Auftrag der Stadt Kelsterbach den Wertstoffhof, Am Südpark 4. Es ist ausschließlich Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürgern gestattet, hier Abfälle anzuliefern, die auf Kelsterbacher Gemarkung  angefallen sind. Die Mitarbeiter des Wertstoffhofs sind dazu ermächtigt, Überprüfungen - zum Beispiel Ausweiskontrollen - vorzunehmen.

Das können Sie beim Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen (pro Öffnungstag ein Kubikmeter beziehungsweise 100 Kilogramm) abgeben:

Sperrmüll, Holz, Metallschrott, Haushalts- und Autobatterien, Elektrogroß- und Kleingeräte, hausmüllähnliche Baustellenabfälle, sortenreiner Bauschutt, sortenreiner Erdaushub, kompostierbare Gartenabfälle, Eternit (ohne Asbest), Rigips-Platten, Speiseöle und Fette, Kork, Styropor, Altpapier, Leuchtstoffröhren, Elektroschrott, Flachglas, Mineralwolle, Windeln.

Gewerbebetriebe dürfen grundsätzlich keine Abfälle über den Wertstoffhof entsorgen!

Die Mitarbeiter des Wertstoffhofs sind berechtigt, die Annahme von Abfällen zu verweigern, sofern keine Berechtigung zur Abgabe vorliegt, die Abfälle die zulässigen Mengen übersteigen oder die Entsorgungsmöglichkeit nicht gegeben beziehungsweise eine spezielle Entsorgung erforderlich ist (zum Beispiel bei Asbest, Dachpappe).

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 14 Uhr bis 19.30 Uhr

Freitag 9 Uhr bis 16 Uhr

Samstag 9 Uhr bis 16 Uhr

Ansprechpartner für Fragen, Reklamationen, Beratung

Rechtsgrundlage(n)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)