Personalausweis beantragen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
-
bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
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gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
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bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Kosten
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)
- für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)
- für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)
Nur noch digitale Passbilder zugelassen
Im Mai 2025 wurde das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht. Lichtbilder können direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang zum Fotodienstleister ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können Bürger und Bürgerinnen auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister digital an die Behörde übertragen. Ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr angenommen werden.
Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, können im Bürgerbüro der Stadt Kelsterbach die moderne Technik zur Lichtbildaufnahme innerhalb der Behörde nutzen. Das neue technische System PointID zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess.
Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier aufgedruckt und anschließend wieder eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital.
Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Besuch der Behörde erstellen zu lassen, erhöht die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente. Zudem vereinfacht sie auch den Antragsprozess: So können Bürger und Bürgerinnen während des Behördentermins sowohl ein Lichtbild erstellen lassen als auch das eigentliche Dokument beantragen. Sollte ein Foto nicht den biometrischen Vorgaben der Fotomustertafel entsprechen, kann direkt vor Ort ein neues Foto aufgenommen und der Antragsprozess fortgesetzt werden. Dieser Service – die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde – kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit sechs Euro.
Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgern und Bürgerinnen sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort.
Fragen beantwortet das Team des Bürgerbüros, Telefon 06107 773-1, E-Mail buergerbuero@kelsterbach.de.
Frist
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.