Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.

Die Online-Anhörung bietet für den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten dem Betroffenen die Möglichkeit, auf eine Verwarnung /Anhörung / Zeugenfragebogen sich über das Internet zum Verfahren zu äußern. Gleichzeitig kann man als Betroffener in diesem Prozess das Verwarn-/Bußgeld bezahlen.