Übernachtungssteuer - Turnuserklärung Beherbergungsbetrieb
Gültig bis 31.12.2024:
Wer in Kelsterbach Übernachtungsmöglichkeiten gegen Bezahlung anbietet – etwa Hotels, Pensionen oder über das Internetprotal Airbnb – muss drei Prozent des Übernachtungspreises als Steuer an die Stadt zahlen. Grundlage hierfür ist die Übernachtungssteuersatzung.
Gültig ab 01.01.2025:
Wer in Kelsterbach Personen gegen Entgelt beherbergt (Meldepflichtiger), ist verpflichtet, jeden Ortsfremden unverzüglich zur Entrichtung des Tourismusbeitrages anzumelden. Diese Verpflichtung trifft alle Wohnungsinhaber, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer oder Wohnraum zur Verfügung stellen sowie auch Inhaber von Zeltplätzen, Campingparks und ähnliche Einrichtungen.
Die Meldepflichtigen haben den Tourismusbeitrag von den beitragspflichtigen Personen einzuziehen und an die Stadt Kelsterbach abzuführen. Hierzu ist die vorherige, einmalige Anmeldung als Beherbergungsbetrieb notwendig. Grundlage hierfür ist die Tourismusbeitragssatzung.