Privater Wasserzähler zur Gartenbewässerung

Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen - auf dessen Nachweis - bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. Dieser Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers zu führen.