Wohnungssuchendenkartei
Die Wohnungsvermittlung der Stadt Kelsterbach richtet sich nicht nur nach dem Angebot der städtischen Wohnungen, sondern dient auch als kommunale Wohnungsvermittlungsstelle für öffentlich geförderte bzw. für Wohnungen mit städtischem Belegungsrecht.
Voraussetzung einer Registrierung für stadteigene Wohnungen:
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen in Kopie beigefügt werden.
- Aufgrund der Vielzahl an Wohnungsbewerbern - verbunden mit jahrelangen Wartezeiten - sind in der Regel auswärtige Bewerber, das heißt nicht in Kelsterbach wohnende Personen, von der Registrierung für stadteigene Wohnungen ausgeschlossen.
Voraussetzung einer Registrierung für öffentlich geförderte Wohnungen:
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen in Kopie beigefügt werden.
- Aufgrund der Vielzahl an Wohnungsbewerbern ist nach der Registrierung mit jahrelangen Wartezeiten zu rechnen.