Stundung beantragen
Bürgerinnen und Bürger, die einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) erhalten haben, können einen Antrag auf Stundung stellen.
Ansprechpartner für Stundungen in Steuerangelegenheiten ist das Team 6.1 Kämmerei, in Bau- und Grundstücksangelegenheiten das Team 4.3.Tiefbau.