Aufbruchgenehmigung

Wer braucht das?
Versorgungsunternehmen, Leitungsbetreiber zur Reparatur bestehender Anlagen.
Grundstückseigentümer zur Isolierung einer Kellerwand.

Wo?
In öffentlichen Verkehrsflächen.

Wo nicht?
Grünflächen, Wald, Feldgemarkung.