Entwässerungserklärung (Niederschlagswassergebühren)

Gemäß ihrer Entwässerungssatzung erhebt die Stadt Kelsterbach zur Deckung der Kosten im Sinne des Paragrafen 10, Absatz 2 KAG, die Gebühren für das Einleiten von Niederschlags- und Schmutzwasser getrennt. Damit werden die anfallenden Kosten ursachengerecht zugeordnet, das heißt, jeder bezahlt nur entsprechend seiner Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlagen. Berechnungsbasis für die Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch. 

Zur Veranlagung der Kanalbenutzungsgebühren nach Niederschlagswasser werden bebaute und künstlich befestigte Flächen herangezogen, die in die Abwasseranlage entwässern. 

Um die zu veranlagenden Flächen möglichst genau zu ermitteln, fordern wir Sie hiermit auf, die zugrunde zu legenden Flächen selbst zu errechnen und mittels beigefügtem Erhebungsbogen gegenüber der Stadtverwaltung zu erklären. Bevor Sie an das Ausfüllen herangehen, möchten wie Sie bitten, die im Informationsblatt für Niederschlagsgebühren genannten Hinweise aufmerksam zu lesen.