Verkehrsordnungswidrigkeiten anzeigen
Mittels dieses Onlinedienstes können Sie Verstöße im ruhenden Verkehr (zum Beispiel durch sogenannte Falschparker) der Kelsterbacher Straßenverkehrsbehörde melden. Dies ist auch auf dem Postweg oder per E-Mail möglich.
Verstöße gegen die Regeln im fließenden Verkehr können nicht zur Anzeige gebracht werden, da die Anforderungen an die Beweisführung besondere Verfahren zur Beweismittelerhebung und der Personenidentifikation erfordern.
Aus Gründen der Rechtssicherheit können Verfahren nur dann eingeleitet werden, wenn den Ordnungswidrigkeitsanzeigen aussagekräftige Fotos beigefügt werden, aus denen sich die Verstöße gegen die Regeln des ruhenden Verkehrs der Straßenverkehrsordnung eindeutig erkennen und somit beweisen lassen. Mit der Anfertigung und Übermittlung von Lichtbildern werden Sie zum Verantwortlichen im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften (Artikel 4 Nummer 7 Datenschutzgrundverordnung). Auf den Beweisfotos dürfen keine weiteren Kennzeichen oder unbeteiligte Personen zu erkennen sein. Andernfalls kann dies ein aufsichtsbehördliches Verfahren beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach sich ziehen.
Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgt nach dem Opportunitätsprinzip. Dies bedeutet, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde liegt, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt und ein Verfahren eingeleitet wird.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Anzeigenerstatterin oder Anzeigenerstatter bereits im Bußgeldverfahren als Zeugin oder Zeuge namentlich benannt werden.
Für den Online-Service werden folgende Angaben benötigt:
- Name und ladungsfähige Adresse
- E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Angaben zur Tat (Kfz-Kennzeichen, Regelverstoß)
Weitere Informationen finden Sie auch unter: Bundeseinheitlicher Tatbestandkatalog
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Auskünfte über den Verlauf der von Ihnen angezeigten Verfahren erteilt werden können. Entsprechende Anfragen bleiben unbeantwortet.