Antrag auf Stellplatzablöse

Über diesen Online-Dienst können Sie die Genehmigung zur Stellplatzablöse beantragen. Eine Stellplatzablöse kommt in Betracht, wenn die nach der geltenden Stellplatzsatzung erforderlichen PKW-Stellplätze nicht oder nicht vollständig auf dem Baugrundstück hergestellt werden können. Über den Antrag entscheidet der Magistrat der Stadt Kelsterbach.

Bitte geben Sie im Antrag an, ob für das Vorhaben bereits ein Bauantrag gestellt wurde. Sofern dies der Fall ist, ist das zugehörige Aktenzeichen anzugeben. Außerdem ist anzugeben, für wie viele PKW-Stellplätze die Ablöse beantragt wird. Des Weiteren sind die Gründe darzulegen, weswegen die Herstellung der erforderlichen Stellplätze nicht möglich ist. Zur besseren Nachvollziehbarkeit kann dem Antrag optional ein Lageplan des Grundstückshochgeladen werden.

Kosten

Die Ablösebeträge sind in Paragraf 7 der Stellplatzsatzung der Stadt Kelsterbach festgelegt und einzusehen.

Rechtsgrundlage

Siehe Stellplatzsatzung der Stadt Kelsterbach.