Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Eheurkunde
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
Nur noch digitale Passbilder zugelassen
Im Mai 2025 wurde das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht. Lichtbilder können direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang zum Fotodienstleister ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können Bürger und Bürgerinnen auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister digital an die Behörde übertragen. Ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr angenommen werden.
Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, können im Bürgerbüro der Stadt Kelsterbach die moderne Technik zur Lichtbildaufnahme innerhalb der Behörde nutzen. Das neue technische System PointID zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess.
Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier aufgedruckt und anschließend wieder eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital.
Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Besuch der Behörde erstellen zu lassen, erhöht die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente. Zudem vereinfacht sie auch den Antragsprozess: So können Bürger und Bürgerinnen während des Behördentermins sowohl ein Lichtbild erstellen lassen als auch das eigentliche Dokument beantragen. Sollte ein Foto nicht den biometrischen Vorgaben der Fotomustertafel entsprechen, kann direkt vor Ort ein neues Foto aufgenommen und der Antragsprozess fortgesetzt werden. Dieser Service – die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde – kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit sechs Euro.
Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgern und Bürgerinnen sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort.
Fragen beantwortet das Team des Bürgerbüros, Telefon 06107 773-1, E-Mail buergerbuero@kelsterbach.de.
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: