Abfall: Bioabfall entsorgen
In die Biotonne gehören:
- Blumenerde
- Eierschalen
- Fischgräten
- Gemüsereste
- Grasschnitt
- Holzspäne
- Kaffeefilter
- Kaffeesatz
- Küchenpapier
- künstliches Katzenstreu
- Laub
- Obstreste
- Obstschalen
- Pflanzemeste
- Sägemehl
- Speisereste
- Stroh
- Teebeutel
- Teeblätter
- Tierstreu aus Holz oder Stroh
- Zweige von Hecken, Sträuchern, Bäumen
Nicht hinein gehören:
- Dressings
- Plastiktüten
- Öl/Fett
- Saucen
- Straßenkehricht
- Windeln
- Damenbinden
Ansprechpartner für Fragen, Reklamationen, Beratung
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)