Herz-Jesu-Kirche soll Wahrzeichen der Stadt bleiben
Die katholische Kirche befindet sich inmitten eines umfassenden Reformprozesses, von dem auch die Gemeinde in Kelsterbach betroffen ist.
Da die Pfarrei Herz Jesu bis Anfang 2026 mit den katholischen Gemeinden in Raunheim und Rüsselsheim zusammengelegt wird und die Markuskirche die Hauptkirche der Gemeinde in Kelsterbach bleibt, wird die Herz-Jesu-Kirche schon jetzt für reguläre Gottesdienste nicht mehr genutzt. Die auf dem etwa 2240 Quadratmeter großen Grundstück befindliche Pfarrwohnung wird mit dem Abschied von Pfarrer Franz- Josef Berbner in den Ruhestand ebenfalls nicht mehr benötigt. Was nun mit der Kirche, den sanierungsbedürftigen Nebengebäuden und dem Grundstück insgesamt geschieht, sei noch unklar, erklärte Bürgermeister Manfred Ockel in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung. Man habe lediglich erfahren, dass das Bistum Mainz überlege, die Kirche zu verpachten oder zu verkaufen. Welche Verhandlungen bereits geführt wurden oder noch geplant sind, sei nicht bekannt.
Allerdings wolle die Stadt in die Prozesse um die zukünftige Nutzung mit integriert werden. „Die Herz-Jesu-Kirche ist ganz besonders prägend für unser Stadtbild“, so Ockel. Das solle auch zukünftig so bleiben. Es gehe nicht darum, der Nachnutzung des Areals im Wege zu stehen, denn ein Leerstand der Kirche und ihrer Nebengebäude sei nicht förderlich. Allerdings wolle man ein Mitspracherecht hinsichtlich der zukünftigen Nutzung und eventueller Neubauten. Die Stadt möchte nach einer Entscheidung des Bistums so früh als möglich mit den beteiligten Parteien darüber reden, was genau geplant sei.
Daher plädierte der Bürgermeister für die Aufstellung eines Bebauungsplans, dessen Ziel es sei, durch gezielte Festsetzungen eine städtebaulich und verkehrlich verträgliche Nachnutzung zu gewährleisten. Unter anderem würde mit einem Bebauungsplan der Erhalt der Kirche als repräsentatives Gebäude garantiert, aber auch die Festlegung von ausreichenden und geeigneten Flächen für Stellplätze und Nebenanlagen geregelt sowie der Erhalt von unversiegelten Freiflächen gesichert. Zudem solle festgelegt werden, dass das Areal auch weiterhin für den Gemeinbedarf genutzt werde.
Um genau diese Ziele zu sichern, sei es zudem notwendig, eine Veränderungssperre zu beschließen. Diese habe zunächst eine Geltungsdauer von zwei Jahren, wobei die Frist um bis zu zwei Jahren verlängert werden kann. Bereits im Ausschuss für Bauen, Planen, Umweltschutz, Mobilität (BPUM) schlug Bruno Zecha von der WIK vor, dass sich die Stadt darum bemühen solle, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen – ein Vorschlag, den der WIK-Fraktionsvorsitzende Christian Hufgard in der Stadtverordnetenversammlung noch einmal vorbrachte. Damit könne sichergestellt werden, dass es zu keinen großen Veränderungen am Gebäude komme. Jürgen Zeller, Ausschussvorsitzender des BPUM, gab zu bedenken, dass mit dem Denkmalschutz sehr hohe Auflagen einhergingen, die Investitionen erschweren würden. Es sei wichtiger, über einen Bebauungsplan den Erhalt der Bausubstanz zu sichern. Auch der Stadtverordnetenvorsteher Frank Wiegand mahnte, dass der Denkmalschutz potenzielle Käufer abschrecken könne. Da es dem Bistum aufgrund sinkender Einnahmen bei der Kirchensteuer aber an dem Geld für die Behebung einiger baulicher Mängel an der Kirche fehle, müsse davon ausgegangen werden, dass dann nur die zur Bausicherung notwendigen Arbeiten durchgeführt würden.
Sowohl die Aufstellung des Bebauungsplans, als auch die Veränderungssperre wurden von den Stadtverordneten einstimmig beschlossen.