Kelsterbach unterstützt Musterklage gegen höchsten Umlagehebesatz Hessens
Der Kreis Groß-Gerau hat in seinem Haushalt für das Jahr 2024 eine Erhöhung der Hebesätze für die Kreisumlage beschlossen, die inzwischen von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, genehmigt worden ist.
Demnach betragen die Umlagehebesätze für die Städte und Gemeinden 38,42 Punkte und sind damit um 4,38 Punkte höher als 2023 - eine Steigerung um zirka 13,1 Prozent. Nach Auskunft des Hessischen Städtetags ist das der höchste Kreisumlagehebesatz aller Landkreise in Hessen.
Mit dieser Steigerung der Hebesätze gehen zusätzliche finanzielle Belastungen für die Städte und Gemeinden einher, die von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kreiskommunen als nicht hinnehmbar bewertet werden. Kelsterbach muss dieses Jahr voraussichtlich 11,5 Millionen Euro Kreisumlage zahlen, 1,28 Millionen Euro mehr als mit dem alten Hebesatz. lm Rahmen einer Dienstversammlung im Landratsamt Groß-Gerau kamen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister deshalb überein, gegen die genehmigte Haushaltssatzung 2024 des Kreises Groß-Gerau Widerspruch einzulegen. Darüber hinaus vereinbarten die Verwaltungsspitzen, dass die Stadt Riedstadt eine Musterklage gegen die Haushaltssatzung 2024 des Kreises Groß-Gerau stellvertretend für die übrigen Kreiskommunen führen soll. Die Kreiskommunen wollen sich finanziell an dieser Klage beteiligen, voraussichtlich mit jeweils 3.000 Euro.
Der Kreis Groß-Gerau hat in Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern einen Entwurf für eine Resolution zu den Kommunalfinanzen im Kreis Groß-Gerau erarbeitet. Dieser Entwurf soll von allen Kreiskommunen beschlossen werden und im Anschluss an die politisch verantwortlichen Stellen des Landes Hessen und des Bundes verteilt werden.
Im Entwurf der Resolution heißt es, es reiche nicht aus, dass Bund und Länder Ziele und Standards lediglich als Anspruch in Gesetze schrieben, sie müssten auch den ausführenden Staatsebenen genug Mittel zuweisen, um die dafür notwendigen Investitionen und den Betrieb dauerhaft finanzieren zu können. Andernfalls würden die kommunale Selbstverwaltung und damit die Gestaltungshoheit vor Ort ausgehebelt. Die kommunale Ebene habe keinen Einfluss auf die Ausgabenhöhe, müsse aber die Einnahmen generieren - in dem Maße, wie ihr überhaupt ein direktes Steuereinnahmerecht zugebilligt wird, wie bei der Gewerbe- und Grundsteuer. Gefordert wird eine Neuordnung der Verteilsystematik von Steuergeld, so sollen beispielsweise Landkreise und Kommunen höhere Anteile an der Umsatzsteuer erhalten.
Weiter wird die Aussetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder bis zu einer Klärung der Finanzierung von Investitionskosten und dauerhaften Betriebskosten gefordert. Außerdem sollen Standards nicht mehr ausgeweitet werden, ohne dass die vollständige Kostenübernahme durch den Gesetzgeber gewährleistet ist. Und schließlich müsse die kommunale Ebene von Beginn an in Gesetzesvorhaben auf Bund- Länder-Ebene so mitgedacht werden, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunalebene transparent dargestellt werden. Die Gesetze müssten dann eine konkrete Gegenfinanzierung enthalten.
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach hat bereits im August beschlossen, die Riedstädter Musterklage gegen den Kreishaushalt zu unterstützen und sich für die gemeinsame Resolution der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausgesprochen. Die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat beides nun zur Kenntnis genommen. In der Sitzung machte Bürgermeister Manfred Ockel noch einmal deutlich, dass die Kommunen überein gekommen seien klarzumachen, „dass wir so nicht weiterarbeiten können.“ Es könne nicht sein, dass die Kommunen die Grundsteuerschraube immer weiter nach oben drehen müssten, weil sie immer weniger Mittel von Bund und Land erhielten, und letztlich nicht mehr in der Lage seien, sich selbst zu verwalten. WIK-Fraktionsvorsitzender Christian Hufgard erklärte, die Wählerinitiative unterstütze das Ansinnen im Grundsatz, halte aber die Forderung nach Aussetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für nicht sozialverträglich. CDU-Fraktionsvorsitzender Uwe Albert betonte, die „Selbstbedienung des Kreises bei den Kommunen“ müsse aufhören.