Neuberechnete Grundsteuer wird fällig
Dieser Tage erhalten die Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerbescheide für das Jahr 2025. Darin enthalten ist bei steuerpflichtigen Grundstückseigentümern – abgesehen von wenigen Ausnahmen, bei denen das Finanzamt noch nicht die benötigten Daten zur Verfügung stellen konnte – auch der Betrag der neu berechneten Grundsteuer. Diese wird seit diesem Jahr auf der Grundlage eines neuen Berechnungssystems ermittelt, worauf das Bundesverfassungsgericht gedrungen hatte.
Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2018 entschieden, dass die alten, auf Wertverhältnissen von 1964 beruhenden Einheitswerte, die bislang als Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dienten, ab dem Jahr 2025 nicht mehr verwendet werden dürfen. Das alte Bewertungssystem war nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Seit Beginn des Jahres 2025 muss die Grundsteuer nach neu berechneten Grundsteuermessbeträgen erhoben werden.
Was ist die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer und wer legt diese fest?
Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag. Diesen setzt das zuständige Finanzamt – für Kelsterbach ist es das Finanzamt Groß-Gerau – fest. Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von den Grundstückseigentümern erklärten Angaben (wie beispielsweise den Flächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Grundlagen (zum Beispiel Bodenrichtwert).
Was wurde bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrags geändert?
Das Hessische Grundsteuergesetz legt der Berechnung des Grundsteuermessbetrags durch die Finanzämter einen Systemwechsel zugrunde: Vom wertabhängigen Modell der verfassungswidrigen Einheitsbewertung hin zum wertunabhängigen Modell des sogenannten Flächen-Faktor-Verfahrens. Das bedeutet, dass die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags nicht mehr wie bisher auf wertabhängigen Parametern (zum Beispiel Wert des Bodens und/oder Gebäudes), sondern auf wertunabhängigen Parametern (Bodenfläche, Wohn- oder Nutzungsfläche und Lage des Grundstücks innerhalb der Kommune) beruht.
Ändert sich jetzt der Grundsteuermessbetrag?
Abweichungen zwischen den alten, aus Einheitswerten ermittelten Grundsteuermessbeträgen und den neuen Grundsteuermessbeträgen sind eine Folge des Systemwechsels, der zur Beseitigung der verfassungsrechtlichen Mängel notwendig wurde. Die Abweichungen fallen nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedlich hoch aus und können sich sowohl nach oben als auch nach unten bewegen.
Wie wird die zu zahlende Grundsteuer errechnet und von wem?
Den Grundsteuermessbetrag multipliziert die Stadtverwaltung mit dem in Kelsterbach geltenden Grundsteuerhebesatz und berechnet so die zu zahlende Grundsteuer. In Kelsterbach gilt für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 579 Prozentpunkten, für die Grundsteuer B von 903 Prozentpunkten.
Warum wurden in Kelsterbach die Grundsteuerhebesätze verändert?
Die Grundsteuerhebesätze sollen die städtischen Einnahmen aus den Grundsteuern stabil halten, sie basieren auf einer Empfehlung des Landes Hessen und wurden von der Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Warum fällt für größere Grundstücke mehr Grundsteuer an als für kleinere?
Im hessischen Modell fällt für größere Grundstücke und Gebäude mehr Grundsteuer an als für kleinere Grundstücke und Gebäude mit gleicher Nutzung und Lage in der Gemeinde. Dies folgt dem Äquivalenzgedanken, das heißt, die hessische Grundsteuer soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Ortsansässigen aus allgemein bereitgestellter kommunaler Infrastruktur ihren Nutzen ziehen können. Die Flächen von Boden und Gebäuden und deren Lage sind geeignete Indikatoren, um das Ausmaß solcher Nutzungsvorteile typisierend zu erfassen.
Wer fordert die Grundsteuer ein und wer vereinnahmt sie?
Mit dem Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 – der dieser Tage bei den steuerpflichtigen Grundstückseigentümern eingehen sollte – werden diese durch die Stadt Kelsterbach über die Höhe der neu zu zahlenden Grundsteuer informiert und damit auch direkt zur Zahlung aufgefordert. Die Einnahmen aus der in Kelsterbach erhobenen Grundsteuer fließen ausschließlich an die Stadt Kelsterbach.
Was tun, wenn bei der Grundsteuerberechnung womöglich Fehler passiert sind?
Wer der Auffassung ist, dass die berechnete Grundsteuer fehlerhaft ist, sollte zunächst prüfen, wo der Fehler liegt. Ist der vom Finanzamt errechnete Grundsteuermessbescheid fehlerhaft, ist die eingereichte Grundsteuererklärung zu prüfen. Das zuständige Finanzamt Groß-Gerau bietet im Fall einer fehlerhaften Berechnung des Grundsteuermessbetrages die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung zu stellen.
Wo findet man weitere Informationen?
Detaillierte Informationen zur Grundsteuer, zur Grundsteuerreform und zur neuen Berechnungsmethode sind auf den Internetseiten der Hessischen Steuerverwaltung, finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform, zu finden.