Ordnungsamt-Außendienst heißt jetzt Stadtpolizei

Ab Februar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes des städtischen Ordnungsamts unter dem neuen Namen „Stadtpolizei“ in Kelsterbach unterwegs, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren. 

Die Umbenennung der Organisationseinheit drückt zum einen die in den letzten Jahren vollzogene Erweiterung der Aufgaben aus, zum andern die im gleichen Zuge notwendig gewordene Ausweitung der Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Längst sind die Außendienstler des Ordnungsamts – laut Paragraf 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind es Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte – nicht mehr allein mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs, zum Beispiel mit dem Aufschreiben von Parksündern, beschäftigt. Neben der Überwachung und Lenkung des Verkehrs erfüllt der städtische Ordnungsdienst eine Vielzahl an Aufgaben.

So sind die Ordnungskräfte unter anderem mit der Gewerbeüberwachung und im Rahmen des acht Städte umfassenden Verwaltungsbehördenbezirks „Gaststätte“ unterstützend mit Gaststätten- und Spielhallenkontrollen betraut, sie haben sich um die Einhaltung von Bestimmungen des Jugendschutzes oder des Tierschutzes zu kümmern, sie begleiten und sichern Umzüge, Demonstrationen und Feste, sie leisten umfangreiche Ermittlungsdienste und sind tätig bei der Unterbringung von psychisch kranken Personen sowie der Vorführung von betreuungsbedürftigen oder kranken beziehungsweise krankheitsverdächtigen Personen. Des Weiteren zählt zu den Aufgaben: Geschwindigkeitsmessung, Überwachung der städtischen Satzungen – insbesondere der Grünanlagensatzung –, Ermittlungen bei illegalen Müllablagerungen, Überprüfung gefährlicher Hunde, Taxi- und Mietwagenkontrollen.

Um diese Aufgaben auch gegen Widerstände durchsetzen zu können, sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kelsterbacher Stadtpolizei auch unmittelbaren Zwang anwenden dürfen. Dazu bedarf es einer entsprechenden Schulung sowie der Bestellung durch den Landrat. Beide Voraussetzungen sind erfüllt.

Die uniformierten Angehörigen der Stadtpolizei sind gehalten, einen störenden Sachverhalt zunächst auf kommunikativem Weg und mit einem entsprechenden Appell an den Veranlasser zu beseitigen. Zur Durchsetzung und Einhaltung der öffentlichen Sicherheit dürfen im Sinne des unmittelbaren Zwangs dann auch einfache körperliche Gewalt und wenn nötig auch Hilfsmittel wie Teleskopschlagstock, Handschellen und Pfefferspray eingesetzt werden. Diese Befugnis verbessert erheblich die Eigensicherung der Ordnungskräfte, verleiht eine größere Autorität und verändert so das Verhalten der Bürgerinnern und Bürger gegenüber der Stadtpolizei zum Positiven.

Durch die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs und der Kompetenzen sowie der damit verbundenen besseren Bezahlung erhofft sich die Stadtverwaltung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei langfristig an sich binden zu können und bei weiterem personellen Bedarf im Ausschreibungsverfahren gut ausgebildete Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen.

Derzeit sind zehn Personen bei der Stadt Kelsterbach in den Reihen der Stadtpolizei beschäftigt, sechs davon in Vollzeit und vier im Rahmen eines Minijobs. (wö)