Musikschule

Die Musikschule Kelsterbach hat sich als wesentliche pädagogische Aufgabe zum Ziel gesetzt, Kinder früh an die Musik heranzuführen.
Eine Langzeitstudie des Professors für Musikpädagogik Hans G. Bastian mit Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren hat wissenschaftlich eindeutig belegt:

Musizierende Kinder und Jugendliche

  • verbessern ihr Sozialverhalten
  • erhöhen ihren IQ-Wert 
  • erbringen gute schulische Leistungen 
  • kompensieren Konzentrationsschwächen. 

Durch eigenes Musizieren haben die Schüler die Möglichkeit, ihre Kreativität zu entfalten, ihre Gefühle zum Ausdruck zu bringen und ihre Ausdrucksfähigkeit zu steigern. An der Musikschule Kelsterbach haben Kinder und Jugendliche - aber auch Erwachsene - die Möglichkeit, ein Musikinstrument zu erlernen und in verschiedenen Ensembles gemeinsam zu musizieren.

Die Musikschule Kelsterbach finden Sie auch auf Facebook und Instagram. Dort informieren wir über aktuelle Veranstaltungen und Konzerte.

Anmeldung und Abmeldung

Anmeldung und Aufnahme

Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht der Musikschule Kelsterbach können in der Regel jederzeit erfolgen, sind grundsätzlich jedoch nur online oder schriftlich möglich. Ein Anmeldeformular im PDF-Format ist hier abrufbar oder in der Geschäftsstelle der Musikschule Kelsterbach erhältlich. Jeder Teilnahmeantrag für die Angebote der Musikschule bedarf einer Annahme durch die Geschäftsstelle. Ein Anspruch auf einen Unterrichtsplatz besteht nicht. Die Plätze werden im Rahmen der Angebote sowie der Raum-, Dozenten- und Platzkapazitäten zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der Dozentinnen und Dozenten beziehunsgweise Unterrichtszeiten und Örtlichkeiten bleibt der Musikschule Kelsterbach vorbehalten. Etwaige Wünsche der Musikschülerinnen und Musikschüler werden - soweit möglich - berücksichtigt. Es besteht jedoch kein diesbezüglicher Rechtsanspruch. 

Die Musikschülerinnen und Musikschüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht beziehungsweise an Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen. Die in den Unterrichtsstätten jeweils gültigen Hausordnungen sind einzuhalten. Mit der Anmeldung bei der Musikschule Kelsterbach werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Über die Geschäftsbedingungen hinausgehende Vereinbarungen beispielsweise mit Dozentinnen oder Dozenten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Geschäftsstelle.

Probezeit

Für alle Fächer kann eine Probezeit von maximal drei Monaten in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf der Probezeit. In begründeten Fällen kann die Musikschulleitung über etwaige Ausnahmen entscheiden.

Abmeldung

Abmeldungen können grundsätzlich nur am Ende eines Unterrichtshalbjahres (zum 30. Juni beziehungsweise zum 31. Dezember) erfolgen. Diese muss spätestens einen Monat im Voraus bei der Geschäftsstelle der Musikschule schriftlich vorgenommen werden. Als von dieser Regelung abweichende begründete Ausnahmefälle anerkannt werden Wegzug oder eine längere Krankheit. In diesem Fall sind den Kündigungen entsprechende Dokumentationen beizufügen. Handelt es sich um ein zeitlich befristetes Unterrichtsangebot, endet dieses automatisch mit Ablauf der Befristung und es bedarf keiner besonderen Kündigung. Maßgebend ist in diesem Fall der diesbezüglich geschlossene Vertrag.

Die Musikschule kann den Vertrag aus wichtigen Gründen wie beispielsweise Verstöße gegen die Zahlungspflicht, nachhaltige Störung des Unterrichts oder Verstöße gegen die in den Unterrichtsstätten gültigen Hausordnungen fristlos kündigen. Der Musikschulleitung bleibt es zudem vorbehalten, Musikschülerinnen und Musikschüler gegebenenfalls nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten von einer weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass im Unterricht mangels Eignung, Fleißes oder unregelmäßigen Besuchs keine normalen Fortschritte erzielt wurden und eine weitere Zusammenarbeit nicht zielführend ist.

Bei Entgelterhöhungen seitens der Musikschule besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung gegenüber der Musikschule schriftlich geltend zu machen

Online-Anmeldung Musikschule

Ferientermine

Zeitraum

Ferien / Feiertage

27. Dezember 2023 – 12. Januar 2024

Weihnachtsferien

12. Februar 2024

Rosenmontag

25. März – 12. April 2024

Osterferien

1. Mai 2024

Tag der Arbeit

9. – 10. Mai 2024

Christi Himmelfahrt

20. Mai 2024

Pfingstmontag

30. – 31. Mai 2024

Fronleichnam

15. Juli – 23. August 2024

Sommerferien

3. Oktober 2024

Tag der Deutschen Einheit

14. – 25. Oktober 2024

Herbstferien

23. Dezember 2024 – 10. Januar 2025

Weihnachtsferien


Dozenten der Musikschule

Leihinstrumente

Streich-, Holz- und Blechblasinstrumente, sowie Gitarre, E-Gitarre und Keyboard können bei Bedarf gegen eine monatliche Leihgebühr bei der Musikschule Kelsterbach ausgeliehen werden. Die Zuteilung erfolgt nach Anmeldedaten. Ein Anspruch auf ein Leihinstrument seitens der Musikschülerinnen und Musikschüler besteht nicht. Einzelheiten wie Ausleihkriterien, Ausleihzeit oder auch die Höhe der monatlichen Leihgebühr werden in einem separaten Leihvertrag geregelt. Grundsätzlich können Leihinstrumente auch zum Gebrauchtwert käuflich erworben werden. Das Kaufinteresse muss schriftlich dokumentiert werden. Eine entsprechende Verkaufsentscheidung trifft die Musikschulleitung.

Instrumente mit einem Anschaffungswert von

monatliches Entgelt

bis zu 500 Euro

15 Euro

zwischen 500 Euro und 1.000 Euro

17 Euro

über 1.000 Euro

20 Euro

Die Entgelte sind auch während der Ferien zu entrichten.

Musikschulordnung

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Aufgaben der Musikschule

Die Musikschule Kelsterbach ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Kelsterbach und hat die Aufgabe der musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie führt an die Musik heran, regt Musikalität an, findet und fördert musikalische Begabungen, leitet zum aktiven Musizieren an und vermittelt Freude an der Musik. In verschiedenen Kursen angefangen von der „Pränatalen Musikförderung“ über die „Musikalische Früherziehung“ bis zur „Musikalischen Grundausbildung“ werden Kinder an die Musik herangeführt. Für alle übrigen Personengruppen wird die Möglichkeit einer Grundausbildung ebenso geboten, wie ein qualifizierter Instrumental- und Vokalunterricht bzw. die Mitwirkung in Orchestern und/oder Ensembles. Der Unterricht wird von qualifizierten Dozentinnen und Dozenten erteilt. Es bestehen Kooperationen mit örtlichen Schulen und Kindertagesstätten, um die dortigen Angebote des Musikunterrichts sinnvoll zu ergänzen.

1.2 Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der Musikschule nimmt alle organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben wahr.

1.3 Schuljahr und Ferien

Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Die Ferien der Musikschule richten sich nach der Ferienordnung des Landes Hessen. Während der Ferien und an den für Kelsterbach gültigen beweglichen Ferientagen bzw. bei notwendigen Schließungen der Unterrichtsstätten findet kein Unterricht statt. Ferientermine und feststehende unterrichtsfreie Tage werden in der Regel mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen bleiben vorbehalten.

1.4 Anmeldung und Aufnahme

Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht der Musikschule Kelsterbach können in der Regel jederzeit erfolgen, sind grundsätzlich jedoch nur schriftlich möglich. Entsprechende Anmeldeformulare sind in der Geschäftsstelle erhältlich oder online auf der Homepage der Stadt Kelsterbach hinterlegt. Jeder Teilnahmeantrag für die Angebote der Musikschule bedarf einer schriftlichen Annahme durch die Geschäftsstelle. Ein Anspruch auf einen Unterrichtsplatz besteht nicht. Die Plätze werden im Rahmen der Angebote sowie der Raum-, Dozenten- und Platzkapazitäten zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der Dozentinnen / Dozenten bzw. Unterrichtszeiten und Örtlichkeiten bleibt der Musikschule Kelsterbach vorbehalten. Etwaige Wünsche der Musikschülerinnen und -schüler werden - soweit möglich - berücksichtigt. Es besteht jedoch kein  diesbezüglicher Rechtsanspruch. Die Musikschülerinnen und Musikschüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht bzw. an Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen. Die in den Unterrichtsstätten jeweils gültigen Hausordnungen sind einzuhalten. Mit der Anmeldung bei der Musikschule Kelsterbach werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Über die Geschäftsbedingungen hinausgehende Vereinbarungen beispielsweise mit Dozentinnen oder Dozenten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Geschäftsstelle.

1.5 Probezeit

Für alle Fächer kann eine Probezeit von maximal drei Monaten in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf der Probezeit. In begründeten Fällen kann die Musikschulleitung über etwaige Ausnahmen entscheiden. Die dreimonatige Probezeit gilt nicht bei zeitlich befristeten Kursen. Bei diesen Kursen gelten die ersten zwei Einheiten als Probestunde.

1.6 Abmeldung / Kündigung

Abmeldungen können grundsätzlich nur am Ende eines Unterrichtshalbjahres (30.06./31.12.) erfolgen. Diese muss spätestens einen Monat im Voraus bei der Geschäftsstelle der Musikschule schriftlich vorgenommen werden. Als von dieser Regelung abweichende begründete Ausnahmefälle anerkannt werden Wegzug oder eine längere Krankheit. In diesem Fall sind den Kündigungen entsprechende Dokumentationen beizufügen. Handelt es sich um ein zeitlich befristetes Unterrichtsangebot, endet dieses automatisch mit Ablauf der Befristung und es bedarf keiner besonderen Kündigung. Maßgebend ist in diesem Fall der diesbezüglich geschlossene Vertrag. Die Musikschule kann den Vertrag aus wichtigen Gründen wie beispielsweise Verstöße gegen die Zahlungspflicht, nachhaltige Störung des Unterrichts oder Verstöße gegen die in den Unterrichtsstätten gültigen Hausordnungen fristlos kündigen. Der Musikschulleitung bleibt es zudem vorbehalten, Musikschülerinnen und -schüler ggf. nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten von einer weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass im Unterricht mangels Eignung, Fleißes oder unregelmäßigen Besuchs keine normalen Fortschritte erzielt wurden und eine weitere Zusammenarbeit nicht zielführend ist. Bei Entgelterhöhungen seitens der Musikschule besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung gegenüber der Musikschule schriftlich geltend zu machen.

1.7 Entgelte

Für die Leistungen der Musikschule werden Entgelte erhoben. Entgeltpflichtig sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an entsprechenden Angeboten bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Zahlungspflicht beginnt mit der ersten eingeteilten Unterrichtsstunde und endet zum jeweiligen Vertragsende. Kosten für Instrumente, Zubehör, Noten oder sonstige Unterrichtsmaterialien sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu tragen. Die Höhe der Unterrichtsentgelte sind dem Entgeltverzeichnis zu entnehmen. Sie sind für alle Monate eines Kalenderjahres zu zahlen.

Fälligkeiten und Zahlungsmöglichkeiten

Die anfallenden Entgelte sind zum 15. eines jeden Monats entweder in bar bei der Stadtkasse Kelsterbach während der Sprechstunden, bargeldlos auf eines der in der Rechnung genannten Konten, per Dauerauftrag oder im SEPA-Verfahren zu entrichten. Gebühren für nicht einlösbare Lastschriften, falsche Bankverbindung, nicht gedecktes Konto oder vergleichbar sind von den Zahlungspflichtigen zu tragen. Aufwendungen für fehlgeschlagene Lastschriften gehen zu Lasten des/der Zahlungspflichtigen.

Rabatte und Ermäßigungen

Rabatte und Ermäßigungen sind für Familien und aus sozialen Gründen möglich.

Familienermäßigungen
Nehmen mehrere Familienmitglieder am Unterricht teil, ermäßigt sich das Entgelt für das 2. Familienmitglied bei der günstigsten Unterrichtseinheit um 25 %, ab dem 3. um 50 %.

Mehrfachermäßigungen
Nehmen Musikschülerinnen oder Musikschüler an mehr als einem Fach teil, ermäßigt sich das Entgelt der günstigeren Unterrichtseinheit bei 2 Fächern um 25 %, ab der 3. Unterrichtseinheit um 50 %. Generell wird nur eine der beiden vorgenannten Ermäßigungen, in der Regel die für die Musikschülerinnen und Musikschüler günstigste Variante, gewährt.

Sozialermäßigungen
Unterrichtsentgelte können in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen werden. Anträge auf Sozialermäßigung sind individuell bei der Stadt Kelsterbach zu stellen. Grundsätzlich werden Rabatte und Ermäßigungen erst ab monatlich fortlaufenden Kursen gewährt.

1.8 Unterrichtsversäumnisse / Unterrichtsausfälle

Wird eine angebotene Unterrichtsstunde aus Gründen, die die Schülerin / der Schüler zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder Erstattung von anteiligen Entgelten. Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind aus, kann eine Erstattung des anteiligen Entgeltes schriftlich bei der Musikschule bis spätestens zum Ende des aktuellen Schulhalbjahres beantragt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass weniger als 36 Unterrichtseinheiten inkl. etwaiger angebotener Nachholtermine abgehalten wurden.

1.9 Instrumentenausleihe / Leihinstrumente

Streich-, Holz- und Blechblasinstrumente, sowie Gitarre, E-Gitarre und Keyboard können bei Bedarf gegen eine monatliche Leihgebühr bei der Musikschule Kelsterbach ausgeliehen werden. Die Zuteilung erfolgt nach Anmeldedaten. Ein Anspruch auf ein Leihinstrument seitens der Musikschülerinnen und Musikschüler besteht nicht. Einzelheiten wie Ausleihkriterien, Ausleihzeit, die Höhe der monatlichen Leihgebühr werden in einem separaten Leihvertrag geregelt. Grundsätzlich können Leihinstrumente auch zum Zeitwert käuflich erworben werden. Das Kaufinteresse muss schriftlich dokumentiert werden. Eine entsprechende Verkaufsentscheidung trifft die Musikschulleitung.

1.10 Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die Gesundheitsbestimmungen für allgemeinbildende Schulen in Hessen. Stellt eine Dozentin / ein Dozent bei Musikschülerinnen oder Musikschülern eine Krankheit fest, die das ordnungsgemäße Unterrichten verhindert oder unmöglich macht, kann der Unterricht für die Dauer der Erkrankung ausgesetzt werden.

1.11 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz können der gesonderten Anlage entnommen werden.

1.12 Aufsicht

Die Aufsichtspflicht der Musikschule bzw. ihrer Dozentinnen und Dozenten besteht gegenüber minderjährigen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichts oder einer Probe bzw. eines Auftritts bei Veranstaltungen.

1.13 Haftungsausschluss

Die Musikschule haftet einzig für Schäden, die den Teilnehmerinnen oder Teilnehmern nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden / Verhalten ihrer Bediensteten entstanden sind.

2 Unterrichtsangebot

2.1 Elementare Musikpädagogik (Grundfächer)

2.1.1 Pränatale Musikförderung

Der Kurs richtet sich an werdende Mütter und Väter, die bereits ihren Kindern im Mutterleib eine musikalische Frühförderung ermöglichen wollen. Dieser Kurs verbindet verschiedene Elemente miteinander wie z.B. Sprechen, Singen, Yoga und Instrumentalspiel. Außerdem vermitteln Gruppenspiele wertvolle Gemeinschaftserfahrungen. 

  • Einstieg: Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat. 
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten
  • Dauer des Kurses: 8 Einheiten

2.1.2 Musikbabys / Musikzwerge

Das zugrundeliegende musikpädagogische Konzept regt Kinder ab dem Kleinkinderalter und deren Eltern bzw. Begleitperson zum gemeinsamen Musizieren an. Durch musikalische Kinderspiele, Tänze und das gemeinsame Singen erfahren die Kinder eine frühe musikalische Förderung. Einfache Instrumente wie Klanghölzer, Glöckchen, Rasseln oder Trommeln lassen sie selbst aktiv werden. Die Kurse teilen sich in drei Altersphasen auf.

  • Einstiegsalter:
    - Phase 1: 0-12 Monate (Musikbabys)
    - Phase 2: 1-2,5 Jahre (Musikzwerge 1)
    - Phase 3: 2,5-3,5 Jahre (Musikzwerge 2)
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten
  • Dauer des Kurses: 16 Einheiten im Halbjahr

Mit Begleitperson

2.1.3 Musikalische Früherziehung

Spielerische Bekanntmachung mit den Elementen der Musik unter Einbeziehung des Orff-Instrumentariums. Dieser Kurs bietet den Kindern die Möglichkeit, grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Musik (Klangfarbe, -dauer, -stärke) zu erfahren und umzusetzen.

  • Einstiegsalter: zwischen 3 und 4 Jahren
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten
  • Dauer des Kurses: Circa 2 Jahre, monatlich fortlaufend

2.1.4 Musikalische Grundausbildung – Finde deinen Sound!

Der Anschlusskurs an die Musikalische Früherziehung vermittelt und vertieft spielerisch die Grundlagen der Musik wie Rhythmus, Notation, Metrum und Harmonie. Auch das musikalische Gestalten von Geschichten durch das Orff-Instrumentarium ist Bestandteil dieses Kurses. In diesem Kurs lernen die Kinder auch weitere Instrumente kennen, die von den jeweiligen Fachdozentinnen und -dozenten vorgestellt werden. Im Anschluss oder zeitgleich an diesen Kurs können die Kinder zum Instrumental- oder Gesangsunterricht wechseln.

  • Einstiegsalter: zwischen 5 und 6 Jahren
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten
  • Dauer des Kurses: 1 bis 2 Jahre, monatlich fortlaufend

2.1.5 Musikalische Grundausbildung für Erwachsene – Musik steckt in Dir!

Musikalische Vorkenntnisse sind für diesen Kurs nicht nötig. Er richtet sich an alle, die sich gerne zu Musik bewegen und auch aktiv Musik machen möchten. Bewegung – Singen – Bodypercussion

  • Einstiegsalter: offen
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten
  • Dauer des Kurses: 16 Einheiten im Halbjahr

2.2 Instrumentalunterricht

2.2.1   Orchesterklasse

Unterrichtet werden folgende Instrumente: Violine, Bratsche, Cello, Kontrabass, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Saxophon, Posaune, Tuba und Schlagzeug. Hierbei hat die Schülerin / der Schüler wöchentlich einmal 30 oder 45 Minuten Unterricht.

2.2.2   Gesang

Die Musikschule Kelsterbach bietet Gesangsunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene an, die Freude am Gesang und der Musik haben. Im individuellen Einzelunterricht werden Farbigkeit, Klangvolumen und Beweglichkeit der Stimme geweckt und gefördert. Das Angebot ist sowohl für Chor-, als auch für Hobbysänger geeignet und umfasst auch die Stimmbildung, Atemtechnik, Stilistik, Interpretation und Sprecherziehung.

  • Einstiegsalter: ab 8 Jahren
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 30 oder 45 Minuten
  • Dauer des Kurses: unbefristet

2.2.3 Klavier, Orgel und Akkordeon

Einzelunterricht

  • Einstiegsalter: ab 7 Jahren
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 30 oder 45 Minuten
  • Dauer des Kurses: unbefristet

2.2.4 Gitarre und E-Gitarre

  • Zweier- oder Einzelunterricht
  • Einstiegsalter: ab 7 Jahren
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 30 oder 45 Minuten
  • Dauer des Kurses: unbefristet

2.2.5   Ergänzungsfächer

In der Gemeinschaft musizieren entspricht der natürlichen Neigung der Instrumentalisten und dient zur Ergänzung und Vertiefung des Unterrichts. Die Musikschule bietet allen Schülerinnen und Schülern daher die Mitwirkung in Orchestern und/oder Ensembles bzw. einer Big Band an. Die Teilnahme ist für Musikschülerinnen und Musikschüler der Musikschule Kelsterbach kostenlos.

2.2.6   Instrumenten-Schnupperkurs

Dieser Kurs soll die Möglichkeit geben, die spezielle Begabung jedes Einzelnen festzustellen und die Entscheidung über die Wahl eines Musikinstrumentes erleichtern. In einem Turnus von 6 Wochen besuchen jeweils 2 Interessenten den Fachunterricht: Violine, Cello, Blockflöte und Fagott, Querflöte, Klarinette und Saxophon, Schlaginstrumente, Klavier, Gitarre, Trompete und Posaune. 

  • Zweiergruppe
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten
  • Dauer des Kurses: 6 Einheiten

2.3 Workshops und zusätzliche Kurse

Die Musikschule bietet ergänzend zum bestehenden Angebot Workshops und weitere Kurse nach Bedarf an. Die Preise der Kurse werden kalkuliert und entsprechend festgesetzt.

Entgelte

Die Entgelte sind monatlich - auch während der Ferien - zu entrichten.

AngebotLeistung

Minuten

TeilnehmerzahlEntgelt

Musikalische Früherziehung

wöchentlich

45

Kleingruppe 6 – 10

14 Euro

Musikalische Grundausbildung – Finde deinen Sound!

wöchentlich

45

Kleingruppe 6 – 10

14 Euro

Instrumentalunterricht

wöchentlich

45

2

41 Euro

Instrumentalunterricht

wöchentlich

30 1

50 Euro

Instrumentalunterricht

wöchentlich

45

1 72 Euro

Ergänzungsfach




11 Euro

Zeitlich befristete Kurse, Kurspreise pro Person beziehungsweise Kind und Begleitperson, einmalig zu zahlende Entgelte

AngebotLeistung

Minuten

TeilnehmerzahlEntgelt

Pränatale Musikförderung

8 Einheiten

45

Kleingruppe 6 – 10

50 Euro

Musikbabys / Musikzwerge

16 Einheiten

45

Kleingruppe 4 – 8

100 Euro

Musikalische Grundausbildung für Erwachsene – Musik steckt in Dir!

16 Einheiten

45

Kleingruppe 6 – 10

100 Euro

Instrumenten-Schnupperkurs

6 Einheiten

45 2

50 Euro

Instrumentenleihgebühr

Instrumente mit einem Anschaffungswert von

monatliches Entgelt

bis zu 500 Euro

15 Euro

zwischen 500 Euro und 1.000 Euro

17 Euro

über 1.000 Euro

20 Euro


Programm für die Kleinen

Musikzwerge

Musik ist Balsam für große und kleine Seelen. Wer ein Instrument spielt, singt oder tanzt, der kann aus unserer technisierten Welt immer wieder Urlaub in das Reich der Sinne und Klänge unternehmen. 
Dieser Weg beginnt im Kindesalter - ganz spielerisch und ohne Zwang. Kinder sind von Musik fasziniert und haben eine angeborene Fähigkeit zum Singen und zum rhythmischen Bewegen. Genau hier setzten die Musikzwerge an und fördert ohne Leistungsdruck die ganze Persönlichkeit der Kinder. Ausführliche Studien beweisen, wie bedeutsam frühe musikalische Erfahrungen für Kinder sind und wie nachhaltig sich eine frühe Begegnung mit Musik auf das ganze Leben auswirken kann. "Musikzwerge - Gemeinsam musizieren" ist ein musikpädagogisches Konzept, das Kinder ab dem Säuglingsalter und deren Eltern zum gemeinsamen Musizieren anregt. Durch musikalische Kinderspiele, Tänze und das gemeinsame Singen erfahren die Kinder eine frühe musikalische Förderung. Einfache Instrumente wie Klanghölzer, Glöckchen, Rasseln und Trommeln lassen sie selbst aktiv werden. Für einen Kurs können sich maximal 9 Kinder bei der Kelsterbacher Musikschule anmelden.

  • Einstiegsalter: zwischen 18 und 30 Monaten
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten

Musikalische Früherziehung

Die Vorschulkinder werden in der musikalischen Früherziehung mit den Grundlagen der Musik vertraut gemacht. Jedes Kind dieses Alters ist aufgrund seiner Anlagen fähig, mit Musik umzugehen und Musik durch Bewegung zu erleben. Die Unterrichtsinhalte sind: Singen und Sprechen, Musik und Bewegung, Instrumenteninformation, Musiklehre. Die Art des Unterrichts nimmt auf das besondere Lernverhalten im Vorschulalter Rücksicht und fördert die Entwicklung der Kinder. Durch eigenes Musizieren und durch das Erleben von Musik erhalten die Kleinen die Möglichkeit, ihre Kreativität zu entfalten, ihre Gefühle zum Ausdruck zu bringen und ihre Ausdrucksfähigkeit zu steigern. Für einen Kurs können sich maximal 11 Kinder bei der Kelsterbacher Musikschule anmelden.

  • Einstiegsalter: zwischen 3 und 4 Jahren
  • Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten

Musikkurse für Erwachsene

„Musik steckt in dir! - in jedem Alter" An diesem Kurs kann man ohne Vorkenntnisse teilnehmen und er richtet sich an interessierte Personen, die sich gerne zu Musik bewegen und auch aktiv Musik machen wollen. Zum Inhalt des Kurses gehören unter anderem das Einstudieren von einfachen Tänzen und das Singen von Kanons mit Bodypercussion. Neben grundlegenden Rhythmusübungen sollen Koordination und Körperbeherrschung geübt werden, sowie die Möglichkeit zum Knüpfen neuer Kontakte entstehen.“

Instrumental- und Gesangsunterricht

Spielend lernen

Durch den Instrumental-Unterricht soll das Spielen eines Musikinstrumentes erlernt werden. Die fortschreitende Beherrschung eines Instrumentes ist die Grundlage dafür, Instrumentalmusik darstellen und sich über ein Instrument musikalisch auszudrücken zu können. Wer über einen längeren Zeitabschnitt seines Lebens selbst musiziert hat, empfindet die dargebotene Musik im Konzert, von CD und Rundfunk viel intensiver. Wer ein Instrument spielen kann, hat vielfältige Möglichkeiten zum Musizieren (Musikvereine, Kammermusikensembles und andere Musikformationen) und zur Entspannung vom Alltag.

Voraussetzungen für das Erlernen eines Musikinstrumentes

Wichtigste Voraussetzung ist der Wunsch und das echte Wollen der Schülerin oder des Schülers, ein bestimmtes Musikinstrument zu erlernen. Es kann zu keinem Erfolg führen, wenn die Schülerin oder der Schüler schon zu Beginn des Unterrichts das Instrument ablehnt. Weitere Voraussetzung ist ein gutes, einwandfrei funktionierendes und leicht spielbares Instrument. Berufsmusiker wählen nur die beste Qualität. Wie viel schwerer hat es eine Schülerin oder ein Schüler, wenn zu den Anfangsschwierigkeiten noch ein Instrument mit technischen Mängeln kommt.

Eine weitere Voraussetzung ist ein gewisses Maß an Fleiß. Ohne regelmäßiges Üben kann man kein Instrument erlernen. Ebenso wie sich der Körper auch in anderen Bereichen durch Üben eine bestimmte Bewegungsmotorik aneignet, die man nach einer Zeit „im Schlaf“ kann, genauso muss die Spieltechnik eines Instrumentes erlernt werden.

Big Band Kelsterbach

Big Band Kelsterbach

Big-Band-Sound in allen Facetten – das hat sich die Big Band Kelsterbach auf ihre Fahne geschrieben. Die Big Band spielt unter der Leitung von Rebecca Pitter und probt immer donnerstags von 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr im Fritz-Treutel-Haus.

Stilrichtungen

Die Musik der Swing-Ära und deren Jazzharmonik prägen den spezifischen Klang der Big-Band-Musik. Außerdem spielt die Big Band Kelsterbach Pop- und Rockarrangements und Kompositionen lateinamerikanischer Musik. Ein wichtiger Bestandteil der Big-Band-Musik ist außerdem die Improvisation.

Mitmachen

Das Schöne, in einem Ensemble zu spielen, ist, dass man gemeinsam mit anderen musizieren kann. Man tauscht sich über die Musik aus und verbringt eine gute Zeit miteinander. Die Big Band Kelsterbach ist immer auf der Suche nach neuen Mitspielerinnen und Mitspielern. Wer mindestens 14 Jahre alt ist und als fortgeschrittene Spielerin oder fortgeschrittener Spieler ein Instrument wie Trompete, Saxophon, Klarinette, Querflöte, Posaune, Tuba, E-Bass, E-Gitarre, Schlagzeug/Percussion oder Klavier beherrscht, ist herzlich eingeladen bei der Big Band mitzumachen. Ein „Hineinschnuppern“ ist jederzeit möglich. Die Big Band probt donnerstags von 18:30 bis 19:45 Uhr im Fritz-Treutel-Haus.

Historie

Gegründet wurde die Big Band Kelsterbach im Jahre 1986, damals noch in kleiner Besetzung als Combo der Musikschule Kelsterbach. Es dauerte aber nicht lange, bis die Ausmaße einer echten Big Band aus Trompeten-, Posaunen- und Saxophon-Satz sowie einer Rhythmusgruppe erreicht waren. In der Untermainstadt hat die Big Band zahlreiche Konzerte gespielt, außerdem ist sie auch in der Region in Aktion getreten – etwa beim Hessentag – und hat darüber hinaus auch in Frankreich, in Kelsterbachs Partnerstadt Baugé, ihr Publikum begeistert. Von 1996 bis 2022 wurde die Big Band Kelsterbach von dem Jazzposaunisten Thomas Sassenroth geleitet. Beim Festkonzert zum 50-jährigen Bestehen der Musikschule Kelsterbach im November 2022 hat Sassenroth seinen Abschied von der Band genommen, die Leitung hat Rebecca Pitter übernommen. Sie hat Instrumentalpädagogik mit Hauptfach Klavier und Trompete studiert sowie Elementare Musikpädagogik und unterrichtet seit 2019 an der Musikschule Kelsterbach.

Unterrichtsstätten

Der Musikunterricht findet im Fritz-Treutel-Haus und in verschiedenen Schulgebäuden der Stadt Kelsterbach statt. Wir unterrichten von Montag bis Freitag in der Zeit von etwa 13.30 Uhr bis zirka 21 Uhr. Der Unterricht ruht während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Hessen. Die Schüler erhalten in ihrem Instrumentalfach eine Unterrichtsstunde pro Woche. Auf Wunsch können auch weitere Unterrichtsstunden vereinbart werden.


Die Musikschule Kelsterbach wird vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert.

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