Schulen


Die Stadt Kelsterbach übt die Trägerschaft der im Stadtgebiet ansässigen Schulen aus, das heißt, sie kümmert sich um die materielle Ausstattung der Schulen - vom Schulgebäude bis hin zum Unterrichtsinventar -, besorgt die Schulverwaltung vor Ort und bietet begleitende Schulsozialarbeit an. Die Verantwortung für die Lehrerkollegien sowie für den Unterricht fällt wiederum in die Verantwortlichkeit des zuständigen staatlichen Schulamtes Rüsselsheim.

In Kelsterbach gibt es zwei Grundschulen (Bürgermeister-Hardt-Schule und Karl-Treutel-Schule), eine Integrierte Gesamtschule (Mittelstufe bis Klasse 10) sowie eine Schule mit Förderschwerpunkt Lernen (Karl-Krolopper-Schule). Zurzeit lässt die Stadt an der Mörfelder Straße einen Ersatz-Neubau für die Karl-Treutel-Schule errichten, der im Jahr 2025 bezugsfertig sein soll.

Für die Kelsterbacher Grundschulen sind Einzugsbereiche, sogenannte Schulbezirke, festgelegt. Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Staatliche Schulamt den Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule gestatten.
Der Schulbezirk der Bürgermeister-Hardt-Schule umfasst das Wohngebiet nördlich der Bahnlinie mit Ausnahme der Straße „Auf der Mainhöhe“. Der Schulbezirk der Karl-Treutel-Schule umfasst das Wohngebiet südlich der Bahnlinie sowie die Straße „Auf der Mainhöhe“.


Anmeldung der Schulanfänger

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Diese Kinder sind bereits im März/April des Vorjahres zum Schulbesuch anzumelden. Dabei wird besonderer Wert auf die Feststellung der Sprachkenntnisse gelegt. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden durch die zuständige Grundschule angeschrieben und erhalten einen Termin für die Anmeldung.

Vorlaufkurse

Bereits bei der eineinhalb Jahre vor Schulbeginn stattfindenden Schulanmeldung kann frühzeitig festgestellt werden, ob die Kinder über altersgemäße deutsche Sprachkenntnisse verfügen oder ob sie Hilfe benötigen. Die Grundschulen bieten Vorlaufkurse für alle Kinder an, die hier noch Unterstützung brauchen. Diese Kurse sind verpflichtend und beginnen ein Schuljahr vor der Einschulung.

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung des Entwicklungsstandes durch den schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden. Die Anmeldung dieser Kinder erfolgt erst im Februar des Einschulungsjahres nach telefonischer Vereinbarung.

Vorklassen

Schulpflichtige Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen Entwicklungsstand haben, können für ein Jahr von der Teilnahme am Unterricht zurückgestellt werden. Diese Kinder können in Vorklassen aufgenommen werden. Vorklassen für Kelsterbacher Schülerinnen und Schüler werden nach Bedarf eingerichtet.

Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen

Das Aufnahme- und Beratungszentrum Rüsselsheim ist Anlaufstelle für Kinder- und Jugendliche mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen, die aus anderen Ländern nach Kelsterbach zuziehen. Schulpflichtige und berufsschulpflichtige Neuankömmlinge und ihre Erziehungsberechtigten werden dort beraten und entsprechend ihrem Sprach- und Lernstand einer geeigneten Schule zugewiesen.

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.


Schulkindbetreuung

Schulkindbetreuung an der Karl-Treutel-Schule

An der Karl-Treutel-Schule werden 200 Betreuungsplätze in verschiedenen Modulen durch den Träger Caritas bereitgestellt. Die Betreuung erfolgt ab 7.15 Uhr und dauert, je nach gebuchtem Modul,

bis 13.30 Uhr (80 Euro monatlich),
bis 15 Uhr (120 Euro monatlich),
bis 17 Uhr (160 Euro monatlich).

Die Einrichtung ist auch während der Ferien geöffnet (Ausnahme: Schließung in den ersten drei Wochen der Sommerferien und vom 24. Dezember bis zum ersten Wochenende im Januar).

Die Anmeldung erfolgt in der Karl-Treutel-Schule.

Schulkindbetreuung an der Bürgermeister-Hardt-Schule

Die 50 Betreuungsplätze der Bürgermeister-Hardt-Schule sind an die Schulkindbetreuung der Caritas an der Karl-Treutel-Schule angegliedert. Die Betreuung an der Bürgermeister-Hardt-Schule erfolgt ab 11 Uhr und dauert

bis 14 Uhr (80 Euro monatlich),
bis 15.00 Uhr (120 Euro monatlich),
bis 17 Uhr (160 Euro monatlich).

Die Ferienbetreuung findet in der Schulkindbetreuung an der Karl-Treutel-Schule statt.

Die Anmeldung erfolgt in der Bürgermeister-Hardt-Schule.

Schulkindbetreuung in der Kindertagesstätte St. Martin

Die Kindertagesstätte St. Martin bietet ebenfalls 50 Hortplätze für Grundschulkinder vom 6. bis 10. Lebensjahr an. Die Betreuung erfolgt ab 7.30 Uhr und dauert

bis 15 Uhr (120 Euro monatlich),
bis 16.30 Uhr (160 Euro monatlich).

Beitragsermäßigung

Für das zweite Kind wird der Elternbeitrag ermäßigt. Das dritte und alle weiteren Kinder sind beitragsfrei. 

Eine Kostenübernahme für die Schulkindbetreuung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das Jugendamt Groß-Gerau erfolgen. Anträge hierfür hält Stephan Ludwig bereit. Er hilft beim Ausfüllen und leitet die Unterlagen an den Kreisausschuss weiter.

Schulsozialarbeit

Schülerbeförderung

Näheres zur Schülerbeförderung und zur Erstattung der Fahrkosten entnehmen Sie der folgenden Dienstleistung:

Zuschüsse für mehrtägige Klassenfahrten

Empfänger von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB XII (Sozialhilfe), Kinderzuschuss und Wohngeld erhalten über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes Zuschüsse für Klassenfahrten. Der Antrag ist beim zuständigen Leistungsträger (Jobcenter Rüsselsheim oder Sozialamt Groß-Gerau) zu stellen. Formulare sind im Rathaus bei Stephan Ludwig erhältlich und können dort abgegeben werden.

Um Schülerinnen und Schüler nicht aus Kostengründen von Klassenfahrten auszuschließen, gewährt auch die Stadt Kelsterbach unter bestimmten Voraussetzungen Familien aus wirtschaftlich schwachen Familien einen Zuschuss. Anspruch haben Schüler, die in Kelsterbach wohnen und eine Kelsterbacher Schule besuchen. Der Antrag kann hier heruntergelden werden und ist auch in den Sekretariaten der Kelsterbacher Schulen erhältlich. Er sollte spätestens drei Wochen vor Fahrtantritt im Rathaus, Schulverwaltung, mit allen notwendigen Unterlagen vorliegen.