Klimaschutz

Der Klimawandel mit seinen weltweiten Auswirkungen ist auch für die Stadt Kelsterbach ein wichtiges Thema, dem sie sich stellt. In der Verwaltung wurde eigens die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten geschaffen, dessen Aufgabe es ist, verschiedene, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, zu koordinieren um umzusetzen. In interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Raunheim hat Kelsterbach ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeiten lassen. Das Fördergebiet "Klimainsel Kelsterbach" wird mit finanzieller Hilfe von Bund und Land an die Klimaveränderungen angepasst. Die städtische Baumschutzsatzung gewährleistet, dass die für die Sauerstoffproduktion und Verschattung wichtigen Bäume wirksam vor unnötigem Fällen geschützt werden. 

Kelsterbach führt aktuell eine kommunale Wärmeplanung (KWP) durch. Das ist wichtig, um umweltfreundliche Energien zu fördern und die Energieversorgung langfristig sicherzustellen. Der gesetzliche Hintergrund für die kommunale Wärmeplanung basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), welche die Städte dazu verpflichten, ihre Wärmeversorgung nachhaltiger zu gestalten. Diese Planung hilft Kelsterbach, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig die Energieeffizienz zu verbessern.

Klimaschutzkonzept

In einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Raunheim haben die kommunalen Partner ein integriertes Klimaschutzkonzept einschließlich eines Teilkonzepts für die kommunalen Liegenschaften durch die NH ProjektStadt in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) und der Ina Planungsgesellschaft erarbeiten lassen. Die Konzepte wurden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit einer Förderquote von 65 % (Klimaschutzkonzept) bzw. 50 % (Liegenschaftskonzept) gefördert.

Das Klimaschutzkonzept soll den Städten dazu dienen, bereits eingeschlagene Wege des Klimaschutzes kritisch prüfen und zusätzliche Maßnahmen - abgeleitet von den Standortbedingungen - tauglichkeitsorientiert entwickeln zu können. Ziel dabei soll sein, auf lokaler Ebene zukunftssichernde Maßnahmen anzugehen und Projekte zu realisieren, die den bereits angestoßenen Prozess für mehr Klimaschutz, weniger Energieverbrauch, mehr Effizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien intensivieren. Für die beiden Städte wurden teils gemeinsame, übergreifende Analysestrukturen verwendet und daraus abgeleitet gemeinsame Maßnahmen erarbeitet. Im Ergebnis liegt aber für jede Stadt ein individuelles, maßgeschneidertes Konzept vor.

Klimainsel Kelsterbach

Mit dem Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ermöglichen Bund und Land der Stadt Kelsterbach, sich mit viel Grün an die heute schon spürbaren Klimaveränderungen anzupassen. Im Fördergebiet "Klimainsel Kelsterbach" entstehen neue Grünflächen, neue Treffpunkte und Erholungsräume, die zu einer merklichen Steigerung der Lebensqualität in Kelsterbach beitragen. Das Fördergebiet umgreift den Siedlungskern südöstlich der S-Bahn-Station in Richtung des Flughafens. Es wird begrenzt durch die Mörfelder Straße, Waldstraße / Kleiner Kornweg und Südliche Ringstraße. Es umfasst den Südpark und den Staudenweiher sowie Teile der angrenzenden Gebiete mit gewerblicher Nutzung, die einen besseren fußläufigen Zugang zu den Freiräumen erhalten sollen. Ebenfalls Teil des Fördergebietes ist eine ehemalige Bahntrasse, die in bestehende Radwege- und Begrünungskonzepte eingegliedert werden soll. Durch Entsiegelungsmaßnahmen, Baumpflanzungen, Schaffung von grünen Korridoren und verbesserten Zugängen zu den Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten soll ein hochwertiges Wohnumfeld geschaffen werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website der Klimainsel Kelsterbach, dem Portal für nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen sowie mittels des interaktiven 3D-Modells YourVoice Klimainsel.

Baumschutzsatzung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit. Um Bäumen Schutz zu gewährleisten, hat die Stadt Kelsterbach im Jahr 2022 eine Baumschutzsatzung erlassen, die es lediglich in begründeten Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet, Bäume zu fällen. Notwendige Fällungen müssen durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden. Grundsätzlich sind in Gärten und privaten Anlagen alle Laubbäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimeter und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter - in ein Meter Höhe gemessen - geschützt. Dies gilt auch für Walnuss- und Speierlingsbäume, nicht aber für die übrigen Obstbäume. Verboten ist es, einen geschützten Baum zu entfernen, beschädigen, beeinträchtigen oder dessen typische Erscheinungsform zu verändern. Den Antrag auf Fällung eines Baumes finden Sie hier als E-Service. Mehr Informationen zur städtischen Baumschutzsatzung entnehmen Sie diesen Faltblatt.

Begrünung Karl-Krolopper-Schule

Am 22. Mai 2024 wurde an der Karl-Krolopper-Schule (KKS) in Kelsterbach mit Schülerinnen und Schülern der KKS, dem Lehrpersonal der Schule und den Kelsterbacher Kommunalbetrieben (KKB) die Begrünung der neu errichteten Pergola und des Rankgitters in Angriff genommen. Dabei wurden mit der Expertise des KKB die Pflanzen Blauregen, Trompetenblume und Waldrebe für die Begrünung verwendet. Zusätzlich wurden noch ein Amberbaum und eine Kupfer-Felsenbirne gepflanzt, um den Effekt der natürlichen Kühlung an heißen Tagen zu verstärken. Für die Pflanzung der beiden Bäume wurde zuvor der Erdaushub mit einem Bagger vorbereitet. Der KKB hat auch ein Pflanzsubstrat mit Muttererde bei der Pflanzung mit eingebracht.

Das Rankgitter und die Pergola wurden bereits zuvor errichtet. Das Rankgitter wurde am 18. Dezember 2023 von der Firma Domin Metallbau aus Kelsterbach errichtet. Die Pergola aus Holz wurde vom 3. bis 7. März 2024 im Rahmen eines Schulprojekts gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Schulen KKS und IGS (Integrierte Gesamtschule) unter Aufsicht von städtischen Mitarbeitern und dem Personal der KKS errichtet.

Die Pergola und das Rankgitter wurden vom Land über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen über die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen mit einer Förderquote von 90 Prozent gefördert. 

Trinkwasserbrunnen

Im Jahr 2023 war es in Hessen um 2,4 Grad Celsius wärmer als während der Referenzperiode 1961 bis 1990. Heiße Tage mit 30 Grad Celsius und mehr werden immer häufiger. Bis 2071 erwartet man zu den bereits existenten weitere 23 heiße Tage pro Jahr in Hessen. Klimaanpassungen und auch die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum sind folglich essenziell.

Deshalb hat die Stadt Kelsterbach die Schaffung von fünf Trinkwasserbrunnen an zentralen Orten mit hoher Aufenthaltsqualität im Kelsterbacher Stadtgebiet beschlossen und dafür eine Förderung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen nach der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen erhalten.

Von den Gesamtkosten in Höhe von 52.523,28 Euro hat die WIBank 90 Prozent (47.270,95 Euro) übernommen, die Stadt trägt 10 Prozent der Kosten (5.252,33 Euro).

Aktuell sind bereits vier Trinkwasserbrunnen errichtet, diese befinden sich auf dem Graf-de-Chardonnet-Platz, auf dem Marktplatz, auf dem Sandhügelplatz und auf dem Baugéplatz. Ein fünfter Wasserspender soll im Südpark, am Toilettengebäude der Grillstationen, eingerichtet werden.

An den Trinkwasserbrunnen kann sich jedermann kostenlos einwandfreies Leitungswasser zapfen. Der Zapfhahn verfügt über einen Infrarotsensor, der erkennt, wenn jemand Wasser beziehen möchte, und dann das kühle Nass automatisch abgibt. Das Wasser Zapfen erfolgt also völlig kontaktlos. Dennoch wird der Auslaufstutzen vorsorglich einmal in der Woche desinfiziert. Auch das abgegebene Wasser wird regelmäßig im Labor untersucht, es gelten dieselben strengen Regeln wie für Leitungswasser. Die Trinkbrunnen sind jedes Jahr von Frühling bis Herbst in Betrieb.

 

Hier sehen Sie die Standorte der Trinkwasserbrunnen im Stadtplan:

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Starkregengefahrenkarte

Mit dem sich verändernden Klima treten Starkregenereignisse häufiger als bisher auf. Ein sehr eindrückliches Beispiel für ein Extremwetterereignis war die Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal im Sommer 2021. Um solchen Ereignissen vorbeugen zu können, hat die Stadt Kelsterbach durch das Büro Weber Ingenieure, Darmstadt, eine Starkregengefahrenkarte erstellen lassen.

Die Starkregengefahrenkarte wurde zu 90 Prozent mit der Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen des HMLU finanziert.

In der Karte aufgezeigt werden mögliche Überflutungen infolge großer Regenereignisse, die die Kanalisation überlasten und nicht mehr ausreichend in die Böden versickern. Gefahren durch Hochwasser des Mains bleiben außer Acht.

Zur Erstellung der Karte wurden mittels eines großflächigen Blicks auf das Stadtgebiet Umweltdaten (Bodenbeschaffenheit, Gefälle, Landnutzung, Topografie und Niederschlag) gesammelt. Die Niederschläge wurden dann anhand theoretischer Regenmodelle und anhand des Regensturms vom 16. August 2023 berechnet. Daraus wurde schließlich die Starkregengefahrenkarte ermittelt. Diese zeigt, wo bei welcher Regenintensität die Gefahr einer Überflutung besteht.

Die Gefährdungsanalyse zeigt, dass diese Möglichkeit überall im Stadtgebiet besteht, besonders in Senken sowie im Bereich von Tiefgaragen und Unterführungen. Die zu erwartenden Fließgeschwindigkeiten sind im Stadtgebiet größtenteils gering, lediglich im Bereich von Unterführungen, Tiefgaragen und Gefälle sind sie höher. Genauer betrachtet wurden zudem zehn Risikoobjekte, zu denen Schulen, Kitas, das Altenheim, das Fritz-Treutel-Haus und die Feuerwehr gehören.

Auf Basis der Risikoanalyse wurde ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen erstellt. Hausbesitzer können bei Maximilian Barth, Team Wirtschaft & Nachhaltigkeit der Stadtverwaltung, Rat einholen, welche präventiven Vorkehrungen für ihre Immobilie infrage kommen. Es können unter anderem Rückstauklappen überprüft, Kellereingänge und Lichtschächte abgedichtet, Kellerfenster aufgemauert oder durch druckdichte Fenster ersetzt werden.

Die Ergebnisse der Starkregenrisikoanalyse sind im Detail auf der Plattform KelsterVoice zu sehen.

Außerdem können PDFs der achte Teilgebite der Starktregengefahrenkarte hier als PDF aufgerufen und heruntergeladen werden.