Räume mieten
Fritz-Treutel-Haus
Das 1984 gebaute Bürgerhaus wurde im Jahr 2006 nach dem verstorbenen Kelsterbacher Ehrenbürger und Ehrenbürgermeister Friedrich Treutel umbenannt. Es ist der kulturelle und gesellschaftliche Mittelpunkt Kelsterbachs. Hier finden jährlich mehr als 150 Veranstaltungen, Tagungen und Feiern statt.
Das Raumangebot ist vielseitig, zeitgemäß und ansprechend. Neben der Stadt richten hier auch die örtlichen Vereine viele kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen aus. Auch für Vereins- und Familienfeiern können die Räume angemietet werden. Die Musikschule hat im Gebäudekomplex eigene Unterrichts- und Lehrräume.
Die Besucher erreichen das Foyer über eine großzügig angelegte Freitreppe, über mehrere ebenerdige Wege oder über einen Aufzug aus der 78 Stellplätze fassenden Tiefgarage (Zufahrt Bergstraße).
Das Fritz-Treutel-Haus ist verkehrsgünstig gelegen, es befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kelsterbacher Bahnhof und ist von dort in zirka drei Minuten zu Fuß zu erreichen.
Bürgersaal
Der Bürgersaal ist der größte Raum des Fritz-Treutel-Hauses, er ist 432 Quadratmeter groß, verfügt über einen Parkettboden. Der Saal ist für bis zu 600 Personen geeignet und bei Bestuhlung mit Tischen und Stühlen für maximal 450 Personen zugelassen.
Der Saal hat eine 12 mal 8 Meter große Bühne (96 Quadratmeter), die durch eine Vorbühne noch vergrößert werden kann, eine Galerie im hinteren Bereich sowie eine seitliche Empore, wo insgesamt 56 Personen Platz finden. Ton- und Lichttechnik ist ebenfalls vorhanden. Die Bedienung darf nur von Fachpersonal ausgeführt werden.
Die beiden Glasfronten an den Seiten ermöglichen einen wunderschönen Blick auf den Main beziehungsweise auf den Vorplatz und sind verdunkelbar.
Die Anmieter können zwischen einer Reihenbestuhlung mit Tischen und Stühlen, Tischblöcken oder Stuhlreihen wählen, wobei die Varianten von den genehmigten Bestuhlungsplänen nicht abweichen dürfen und die notwendigen Flucht- und Rettungswege beinhalten müssen.
Dreieichzimmer
Das Dreieichzimmer ist mit 69 Quadratmetern der größte Clubraum im Fritz-Treutel-Haus und wird überwiegend von der Volkshochschule für Kurse, Seminare und Vorträge genutzt. Darüber hinaus ist hier die Musikschule heimisch. Der Raum kann nur Samstags und Sonntags angemietet werden. Eine Bestuhlung mit Tischen und Stühlen ist für bis zu 35 Personen, rein mit Stühlen für bis zu 50 Personen, individuell möglich. Zur Ausstattung gehören eine Teeküche und Garderobe, ein Beamer, Overheadprojektor und eine Leinwand.
Feuerreiterzimmer
Das Feuerreiter-Zimmer eignet sich besonders für kleine Familienfeste und Vereinsfeiern. Der 66 Quadtratmeter große Raum besitzt einen gläsernen Erker und ist dadurch lichtdurchflutet. Bei einer Bestuhlung mit Tischen und Stühlen finden hier bis zu 35 Personen Platz. Das Feuerreiter-Zimmer lässt sich mit der Kelsterstube durch eine Verbindungstür kombinieren. Beide Räume sind durch eine Teeküche abgetrennt. Eine Garderobe befindet sich im Flur.
Foyer und Bierbrunnen
Das lichtdurchflutete Foyer ist sowohl ebenerdig, als auch per Aufzug aus der Tiefgarage zu erreichen. In dort aufgestellten Vitrinen können sich die Besucher des Hauses Werke örtlicher Künstler und Ausstellungsstücke örtlicher Vereine ansehen beziehungsweise mehr über Fritz Treutel, den Namensgeber des Hauses, erfahren. Neben einem Behinderten-WC befindet sich hier auch eine Wickelstation für die jüngsten Gäste. In Ausnahmefällen werden für die Gastronomie hier Sitzmöglichkeiten geschaffen beziehungsweise Buffets aufgebaut.
Über einen Treppenaufgang erreichen Interessenten den "Bierbrunnen" und Sitzmöglichkeiten im ersten Stock.
Hessensaal
Der Hessensaal ist neben dem Bürgersaal der größte Raum im Fritz-Treutel-Haus und hat eine Nutzfläche von 132 Quadratmetern. Er eignet sich besonders für Tagungen, Präsentationen oder größere Familienfeiern und lässt sich in zwei Segmente mit 80 Quadratmetern (Hessensaal I) beziehungsweise 52 Quadratmetern (Hessensaal II) teilen. Beide sind mit einer separaten Teeküche, jedoch nur einer Garderobe ausgestattet. Je nach Bestuhlung fasst der Saal zirka 70 Personen, bei Stuhlreihen erhöht sich die Kapazität auf zirka 90 Personen. Eine Vermietung ist nur an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag möglich.
Kelsterstube
Die Kelsterstube ist ein kleiner Clubraum mit einer Größe von 43 Quadratmetern, der sich für Zusammenkünfte eignet. Überwiegender Nutzer ist die Musikschule. Eine Bestuhlung mit Tischen und Stühlen ist für maximal 20 Personen möglich. Bei Bedarf läßt er sich mit dem Feuerreiterzimmer durch eine Verbindungstür kombinieren. Beide Räume zusammen erhalten so eine Gesamtgröße von 117 Quadratmetern. Eine Küche ist nur dann vorhanden, wenn die vorgenannten Räumlichkeiten zusammen angemietet werden. Die Garderobe befindet sich im Flur und kann auch von den Nutzern des Feuerreiterzimmers in Anspruch genommen werden. Die Anmietung ist nur samstags und sonntags möglich.
Mainblick-Zimmer
Das Mainblick-Zimmer ist ein 60 Quadratmeter großer Clubraum und hat den schönsten Blick über den Main und den sich daran anschließenden Taunus. Der Raum wird regelmäßig von Vereinen und der Musikschule genutzt und ist mit einer Teeküche und einer Garderobe ausgestattet. Bei einer Bestuhlung mit Tischen und Stühlen ist er für 30 Personen geeignet. Die Anmietung ist nur samstags oder sonntags möglich.
Hausmeister im Fritz-Treutel-Haus
Die städtischen Bediensteten Oliver Jost und Wolfgang Lämmle kümmern sich um die Belange der Anmieter des Fritz-Treutel-Hauses. Sie beraten auch gerne bezüglich Bestuhlung, Technik und Dekoration.
Sie erreichen die Hausmeister des Fritz-Treutel-Hauses unter Telefon 06107 773-520 oder 0160 90736897.
Bitte bedenken Sie, dass die Kollegen nicht immer erreichbar sein können, und hinterlassen Sie gegebenenfalls eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Verfahren bei der Anmietung großer Räume
- Antragsformulare auf Überlassung großer städtischer Räumlichkeiten (zum Beispiel Bürgersaal Fritz-Treutel-Haus, Mehrzweckhalle Süd, Mehrzweckhalle Nord) erhalten Interessenten im Rathaus, sie sind auch auf dieser Seite unter "Dokumente" zum Downloaden hinterlegt.
- Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungstermin vollständig ausgefüllt bei der Stadtverwaltung Kelsterbach, Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach, abzugeben.
- Das Team 1.8 Brand- und Katastrophenschutz überprüft danach zunächst die Erforderlichkeit eines Brandsicherheitsdienstes (BSD).
- Sollte dieser erforderlich sein, wird er mittels schriftlicher Verfügung angeordnet. Die Freiwillige Feuerwehr Kelsterbach bestimmt Art und Umfang.
- Der Anmieter erhält einen entsprechenden Gebührenbescheid durch das Team 1.8 Brand- und Katastrophenschutz.
- Die Vermietung erhält über die Erforderlichkeit des BSD ebenso eine Mitteilung und erstellt den erforderlichen Anmietungsvertrag, wo auch etwaig notwendige spezielle Anforderungen an die Veranstaltung aufgenommen werden.
- Die diensthabenden Hausmeister führen Kontrollen durch, ob die Bestimmungen seitens der Veranstalter eingehalten werden. Sollte deren Anordnungen seitens der Anmieter nicht Folge geleistet werden, wird dies der Ordnungbehörde oder der Polizei gemeldet. Diese können ihrerseits die Veranstaltung auch vor Ort noch absagen. Darüber hinaus behält sich die Stadt Kelsterbach vor, städtische Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr an diesen Personenkreis zu vermieten.
Folgende Bestimmungen sind zu beachten:
- Bestuhlungs- und Möblierungspläne sind einzuhalten.
- Bei dem für die Veranstaltung vorgesehene Bestuhlungsplan darf die festgelegte und auch die angegebene maximale Besucherzahl nicht überschritten werden.
- Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge müssen ständig frei gehalten werden. Sie dürfen auch nicht durch vorübergehend parkende Fahrzeuge beeinträchtigt werden.
- Alle Flucht- und Rettungswege im Gebäude müssen in der erforderlichen Breite frei gehalten werden. Sie dürfen nicht vorübergehend eingeschränkt sein. Im Bereich von Flucht- und Rettungswegen dürfen keine Dekorationen aufgestellt werden.
- Vorhandene Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie deren Auslösestellen müssen funktionsfähig und stets benutzbar sein und dürfen nicht zugebaut oder zugestellt werden.
- Für Bühnenaufbauten und Kulissen sowie für Dekorationen und Ausstattungen darf nur schwer entflammbares bzw. schwer entflammbar gemachtes Material entsprechend DIN 4102 (B 1)/DIN EN 13501 verwendet werden.
- In Versammlungsräumen ist das verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Das Verwendungsverbot gilt nicht, sofern die Verwendung in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat.
- Es ist nur frisches Grünzeug zur Dekoration zu verwenden.
- Pyrotechnische Effekte aus szenischen Gründen dürfen nur entsprechend der schriftlichen Ausnahmegenehmigung und der darin vorgegebenen Anforderungen eingesetzt werden.
- An Ständen, Aufbauten (Sammelbegriff), in Verkaufswagen, Zelten, Hütten oder ähnliches ist zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden mindestens ein geprüfter 6kg Pulverlöscher (Prüfplakette nicht älter als 2 Jahre) für die Brandklassen ABC in betriebsbereitem Zustand sichtbar und gut zugänglich vorzuhalten. Die Verplombung am Feuerlöscher muss vorhanden und intakt sein.
- Stände, Aufbauten, Verkaufswagen, Zelte, Hütten o. ä., in denen Speisen mit Fetten und Ölen auf elektrischen oder mit Flüssiggas betriebenen Heizgeräten zubereitet werden, müssen zusätzlich noch einen geprüften sechs Kilogramm Fettbrandlöscher (Prüfplakette nicht älter als 2 Jahre, Löschmitteleinheit 4) in betriebsbereitem Zustand sichtbar und gut zugänglich vorhalten. Die Verplombung am Feuerlöscher muss vorhanden und intakt sein. Ergänzend können Löschdecken dort vorgehalten werden, wo Fritteusen oder ähnliche Geräte in Betrieb sind. Diese dienen jedoch nicht dem Ersatz von Fettbrandlöschern.
- Heiße Öle, Fette u. ä. dürfen nicht auf Verkaufstheken abgestellt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht die Sicherheit anderer Personen gefährden und nur an hierfür geeigneten, sicheren Plätzen deponiert werden.
- Elektrische Einrichtungen müssen den gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis einer Elektrokraft muss vorhanden sein. Elektrische Wärme- oder Widerstandgeräte sind so aufzustellen, dass sie keinen Brand verursachen können. Diese Geräte dürfen nur in einem Mindestabstand von 0,50m (nach allen Seiten) von brennbaren Gegenständen oder Stoffen aufgestellt und betrieben werden. Werden durch den jeweiligen Gerätehersteller größere Sicherheitsabstände vorgeschrieben, so sind diese einzuhalten.
- Der erforderliche Sicherheitsabstand kann reduziert werden, wenn Abschirmungen und Unterlagen aus nicht brennbaren Materialien verwendet werden, die geeignet sind, eine Wärmeübertragung zu verhindern (Bsp. Unterlagen aus keramischen Material, Brandschutzplatten, etc.). Elektrische Stecker dürfen nicht durch Klebeband o. ä. an Steckdosen fixiert werden. Es muss jederzeit ein schnelles sicheres Trennen elektrischer Geräte von Steckdosen möglich sein.
- Den Anweisungen der diensthabenden Hausmeister sind unbedingt Folge zu leisten.
Bei Nichteinhaltung der bestehenden Vorschriften, Bestimmungen behält sich der Magistrat der Stadt Kelsterbach vor, an diesen Veranstalter keine städtischen Räume mehr zu vermieten.
Die am Schlossplatz gelegene Mehrzweckhale Nord ist 14 mal 30 Meter groß, hat 392 Quadratmeter Nutzfläche. Bei einer Bestuhlung mit Tischen und Stühlen in die Halle für maximal 340 Personen geeignet.
Die Mehrzweckhalle Süd, Friedensstraße 2, ist 18 mal 30 Meter groß, hat 540 Quadratmeter Nutzfläche. Bei einer Bestuhlung mit Tischen und Stühlen ist die Halle für maximal 450 Personen ausgelegt.
In beiden Hallen dürfen Tische und Stühle nur gemäß der genehmigten Bestuhlungspläne gestellt werden.
Baugé-Halle
Die Baugé-Halle befindet sich direkt neben der Integrierten Gesamtschule Kelsterbach in der Mörfelder Straße 52 - 54. Sie verfügt über separate Eingänge für die Besucher und für die Sportler. Im Foyer können bei Sportveranstaltungen in der Halle auch Speisen und Getränke verkauft werden.
Die große Sporthalle ist 45 x 23 Meter groß und wird hauptsächlich für Fußball, Handball, Basket- und Volleyball genutzt. Sie kann in drei Hälften geteilt werden. Neben einer Zuschauertribune verfügt die Halle auch über eine Regiekanzel für die Zeitnahme, Ergebniseinstellung und Durchsagen.Die Spielfeldmarkierungen sind daher sowohl längs in der ganzen Halle, als auch quer angebracht worden. Die kleine Sporthalle ist 33 x 18 Meter groß und in der Mitte teilbar.
Sportpark
Der Kelsterbacher Sportpark verfügt über einen Rasenplatz mit Sitzplatztribüne und 400-Meter-Laufbahn, zwei Kunstrasenplätze mit Flutlicht, ein Kleinspielfeld (ebenfalls mit Flutlicht) sowie ein Mehrfachspielfeld, diverse leichtathletische Anlagen und eine Tennisanlage mit Beachvolleyballfeld, die vom Tennisclub Kelsterbach betrieben wird. Die Tennisanlage verfügt über sechs Spielfelder. Im Winter wird eine Traglufthalle aufgebaut, so dass das Tennisspielen auf zwei Plätzen möglich ist. Die Turnhalle nebst Aula komplettiert die Infrastruktur des Kelsterbacher Sportparks.
Die Stadt will in den nächsten Jahren den Sportpark weitgehend umbauen und erweitern. So wird für die Fußball spielenden Vereine ein neuer Umkleidetrakt gebaut und es werden Lagermöglichkeiten geschaffen. Geplant ist zudem, die Sitzplatztribüne und die Laufbahn rund um den Rasenplatz I zu sanieren, Turnhalle und Aula abzureißen und an deren Stelle mit einem Partnerunternehmen eine neue Sporthalle und ein Fitnesszentrum zu errichten, damit der Kelsterbacher Sportpark auch weiterhin den Erfordernissen der Sportlerinnen und Sportler gerecht wird.
Kegel- und Bowlingcenter
Das Kegel- und Bowlingcenter in der Kirschenallee 65 verfügt über zehn Bowling- und acht Kegelbahnen. Außerhalb der Trainings- und Spielzeiten der Kelsterbacher Kegel- und Bowlingclubs können die Bahnen auch privat angemietet werden. Nähere Informationen finden Sie hier.