Ortsgericht und Schiedsamt

Ortsgericht 

Ortsgerichte sind eine landespezifische Besonderheit, die es nur in Hessen gibt. Die Dienstaufsicht und Berufung der Ortsgerichtsmitglieder obliegt dem zuständigen Amtsgericht, im Falle Kelsterbachs dem Amtsgericht Rüsselsheim. Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung von der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit Schätzungen von Grundstücken erfahren und ortskundig sein. Ihre Amtsdauer beträgt grundsätzlich zehn Jahre.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichts zählen unter anderem:

  • Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften.
  • Schätzungen des Wertes bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen, Nutzungen und Rechten an einem Grundstück sowie des Werts von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind.
  • Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken und der Einrichtung fester Grenzzeichen.
  • Auskunft über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in dem Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen zu erteilen.
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu Fragen, die das Gericht für eine Entscheidung benötigt, abgeben.
  • Nachlassinventare und Vermögensverzeichnisse aufstellen.
  • Sterbefallanzeige erstatten
  • Nachlasssicherung

Das Amt des Kelsterbacher Ortsgerichtsvorstehers bekleidet Jörg Ritzkowsky, stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher ist Rüdiger Werdt.

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Schiedsamt

Die Schiedsämter in Hessen sind eine Instanz der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Unbürokratisch und eben außergerichtlich können vor dem Schiedsamt vor allem privatrechtliche aber auch strafrechtliche Streitigkeiten beigelegt werden. Das sind zum Beispiel:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung und Sachbeschädigung.

Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt. Sie arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre – oft auch zu Hause. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen.

Das Amt des Kelsterbacher Schiedsmannes bekleidet Jörg Ritzkowsky, stellvertretende Schiedsfrau ist Ursula Dreyer.

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