Bebauungspläne

Aufgabe von Bebauungsplänen – ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, das heißt, er macht unter anderem Angaben dazu, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden darf, wie hoch die Gebäude sein dürfen und welche Nutzung stattfinden darf.

Ein Bauvorhaben, das in einem Gebiet ohne Bebauungsplan realisiert werden soll, ist bauplanungsrechtlich zulässig, wenn das Baugrundstück im sogenannten Innenbereich liegt und es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dies beurteilen die Stadt Kelsterbach und die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Bauantrages, den der Bauherr bei der Bauaufsichtsbehörde stellt, sobald er ein konkretes Vorhaben plant. Im sogenannten Außenbereich sind Vorhaben in der Regel nicht zulässig.

Die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Groß-Gerau erteilt die Baugenehmigungen.

Gerne beraten wir Sie zu den bauplanungsrechtlichen Fragen bei Ihrem Bauvorhaben. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Mack. Bitte bringen Sie zur Beratung alle Skizzen und Baupläne mit, die Ihnen schon vorliegen.

Pläne

Begründungen