Gewerbe & Genehmigungen

Gewerbetreibende müssen Beginn und Veränderungen ihres Gewerbes bei der zuständigen Behörde anzeigen (§14 GewO). Für bestimmte Gewerbe bedarf es weiterer Genehmigungen (§34ff. GewO).

Nutzen Sie bitte unsere Onlineservices, um Ihren Gewerbebetrieb an-, um- oder abzumelden.

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Als Ansprechpartner in gewerberechtlichen Fragen steht Ihnen das Team 3.2 Gewerbe- und Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung: