Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.
zuständige Behörde: Landkreis Groß-Gerau
Landkreis Groß-Gerau: Detailseite
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)