Gewerbe ummelden
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Kosten
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
- Gemäß Ziffer 2131. Für die Anzeige der Ummeldung.
Gebühr: 28,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gemäß Ziffer 2132. Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung
Gebühr: 8,00 EUR (Vorkasse: nein)
Wichtiger Hinweis!
Über die Onlinedienste können ausschließlich meldepflichtige Änderungen übermittelt werden. Dazu zählen:
- Verlegung innerhalb Gemeinde
- Erweiterung der Tätigkeit
- Änderung der Tätigkeit
- Meldepflichtige Namensänderung
Freiwillige Meldegründe sowie sonstige Änderungen können derzeit nicht online vorgenommen werden.
Bitte wenden Sie sich in den folgenden Fällen direkt an das Gewerbeamt der Stadtverwaltung Kelsterbach:
- Haupterwerb wird Nebenerwerb
- Zweigstelle wird Hauptniederlassung
- Benennung eines neuen gesetzlichen Vertreters
- Ausscheiden eines gesetzlichen Vertreters
- Aufgabe von Tätigkeiten
- Änderung in der Wohnanschrift
- Änderung in der Anschrift der Hauptniederlassung
- Wechsel des Gewerbebetriebs bzw. seiner Rechtsform
- Sonstige, nicht meldepflichtige Namensänderung
- Sonstige freiwillige nicht aufgeführte Ummeldegründe