Illegales Glücksspiel mit Spielautomaten melden

Wer Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle erforderlichen Erlaubnisse vorliegen. Ohne diese Erlaubnis aufgestellte Geldspielgeräte sind illegal.
Hinweise darauf, dass ein Geldspielgerät illegal ist, können beispielsweise sein, dass das Gerät versteckt aufgestellt ist, zum Beispiel in einem Hinterzimmer, und nur bestimmte Personen Zugang zu dem Gerät haben, dass keine Genehmigung sichtbar ist, dass Geld nur durch Personal bar ausgezahlt wird, dass Minderjährige an dem Gerät spielen oder dass Manipulationen an dem Gerät erkennbar sind.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand illegales Glücksspiel mit Spielautomaten anbietet, melden Sie dies bitte dem Verwaltungsbehördenbezirk "Überwachung von Gaststättenrecht", dem auch die Stadt Kelsterbach angehört, über den hier verlinkten Onlinedienst. Die Hinweise werden vertraulich und sicher direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
Der Verwaltungsbehördenbezirk wurde 2023 als interkommunale Kooperation gegründet und umfasst die Städte und Gemeinden Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Stockstadt am Rhein.