Mitteilung zu fälligen Steuern und Abgaben
Hiermit werden alle Steuerpflichtigen auf die am 15. November 2026 fälligen Steuern und Abgaben hingewiesen.
Es sind zu entrichten:
| Grundsteuer | vierte Rate 2026 |
| Müllabfuhrgebühren | vierte Rate 2026 |
| Wassergeld-Abschlagszahlung | vierte Rate 2026 |
| Kanalgebühren-Abschlagszahlung | vierte Rate 2026 |
| Gewerbesteuer | vierte Rate 2026 |
| Hundesteuer | vierte Rate 2026 |
| Zweitwohnungssteuer | vierte Rate 2026 |
Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf die rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge.
Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht wird und Sie nicht unberechtigt gemahnt werden.
Die Verantwortung für pünktliche Zahlung und die korrekte Verbuchung übernehmen wir für Sie, wenn Sie sich des Lastschrifteinzugsverfahrens bedienen.
Gerne beraten wir Sie:
- Herr Rossel: 06107 773-433
- Herr Bauer: 06107 773-289
- Frau Hardt-Ehser: 06107 773-287
- Frau Majewska: 06107 773-288
Bei Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht. Für Steuerschuldnerinnen und -schuldner, die für das Kalenderjahr 2026 keinen Steuerbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Steuerbescheid.