Vorsorge rechtzeitig regeln

Städtische Altenhilfe informierte zu Vollmachten und Patientenverfügung

Wie lassen sich persönliche Angelegenheiten für den Fall regeln, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist? Welche Vollmachten sind sinnvoll, worauf kommt es bei einer Patientenverfügung an und was sollte beim Testament beachtet werden? Über diese und weitere Fragen informierte die städtische Beratungs- und Koordinationsstelle für Altenhilfe gemeinsam mit Myriam Wohner, Fachanwältin für Erbrecht und Notarin in Kelsterbach, bei einer Informationsveranstaltung im Gründersaal des Atriums. Rund 30 Interessierte nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge zu informieren.

Während bei einer vergleichbaren Veranstaltung vor zwei Jahren das Testament im Mittelpunkt gestanden hatte, lag der Schwerpunkt dieses Mal auf der Vorsorgevollmacht sowie der Betreuungs- und Patientenverfügung.

Volker Brambilla von der städtischen Beratungs- und Koordinationsstelle für Altenhilfe, betonte die Bedeutung einer rechtzeitigen Auseinandersetzung mit diesen Themen. Auch wenn es vielen Menschen schwerfalle, sich mit Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder dem eigenen Tod zu beschäftigen, sei es wichtig, frühzeitig die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Aus seiner beruflichen Erfahrung wisse er, vor welchen Schwierigkeiten Angehörige stehen können, wenn im Ernstfall erforderliche Vollmachten oder ein gültiges Testament fehlen. Umso mehr freue er sich über die gute Resonanz auf die Veranstaltung.

Im Mittelpunkt des Vortrags von Myriam Wohner standen konkrete Hinweise zur rechtssicheren Gestaltung der persönlichen Vorsorge. Die Fachanwältin erläuterte unter anderem die Unterschiede zwischen einem eigenhändig geschriebenen und einem notariellen Testament. Darüber hinaus ging sie darauf ein, welche Aspekte beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht berücksichtigt werden sollten und wie sich mögliche Konflikte durch eindeutige Formulierungen vermeiden lassen.

Auch die Patientenverfügung wurde ausführlich behandelt. Anhand einer Vorlage des Bundesjustizministeriums erklärte Wohner, worauf es bei der Erstellung ankommt. Die Vorlage sei zwar umfangreich, gerade bei den weitreichenden Entscheidungen einer Patientenverfügung sei es jedoch wichtig, sich intensiv mit den einzelnen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Eine sorgfältig formulierte Patientenverfügung könne im Ernstfall Angehörige entlasten, dem Krankenhauspersonal Orientierung geben und Ärzten mehr Sicherheit bei ihren Entscheidungen bieten.

Die rund einstündige Veranstaltung bot zudem Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen. Einige Anliegen konnten bereits vor Ort geklärt werden. Wer darüber hinaus individuelle Fragen zur persönlichen Vorsorge hat, kann sich auch im Nachgang an die städtische Beratungs- und Koordinationsstelle für Altenhilfe oder direkt an Myriam Wohner wenden. Ihre Kontaktdaten sind unter www.kanzlei-wohner.de zu finden.